Technische Projektbeschreibung
Seit die Einzelmaßnahmenförderung auf das Verfahren mit Projektbeschreibung umgestellt wurde, läuft kein Antrag mehr ohne Energieeffizienz-Experten. Was das konkret bedeutet, steht hier ohne Umschweife.
Die Technische Projektbeschreibung ist kein Formular, das man ausfüllt, sondern ein Nachweis. Sie beschreibt das Gebäude, das betroffene Bauteil und die geplante Ausführung, und sie belegt, dass die Maßnahme nach der Umsetzung die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllt. Beim Dach heißt das ein Wärmedurchgangskoeffizient von höchstens 0,14 W/(m²·K), bei der Außenwand 0,20, beim Fenster 0,95 für das gesamte Element. Erfüllt die geplante Ausführung das nicht, gibt es keine TPB — und damit keinen Antrag.
Mit der Projektbeschreibung entsteht eine Kennung, die TPB-ID. Ihr Kunde trägt sie im Antrag ein. Ohne diese Kennung nimmt das Portal den Antrag nicht an. Das ist der Grund, warum wir keine Marketingfloskel brauchen, um Ihnen den Nutzen zu erklären: Sie brauchen uns, weil es ohne einen gelisteten Experten technisch nicht geht.
Erst die Projektbeschreibung, dann der Antrag, dann der Auftrag. Wird der Liefer- oder Leistungsvertrag vor der Antragstellung rechtswirksam, gilt das als vorzeitiger Vorhabenbeginn und die Förderung ist ausgeschlossen. Planungs- und Beratungsleistungen sind davon ausgenommen; das ist der einzige Spielraum, den die Richtlinie lässt.
In der Praxis geht das fast immer dort schief, wo Eile im Spiel ist: undichtes Dach, eingeschlagene Scheibe, Käufer will vor dem Einzug fertig werden. Rufen Sie in solchen Fällen an, bevor Sie den Auftrag schreiben. Oft lässt sich die Sache mit einer getrennten Notsicherung retten.
Ist die Maßnahme umgesetzt, prüfen wir die Ausführung anhand Ihrer Rechnung und der Produktnachweise und erstellen die Bestätigung nach Durchführung. Damit ruft Ihr Kunde den Zuschuss ab. Auch dieser Teil bleibt bei uns.
Vier Schritte. Der einzige, der zeitkritisch ist, ist der erste.
Objekt, Bauteil, geplante Ausführung — über das Portal oder als Foto der Aufmaßskizze. Mehr brauchen wir für den Start nicht.
Wir prüfen, ob die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllt, und erstellen die Technische Projektbeschreibung. Sie erhalten die TPB-ID.
Mit der TPB-ID beim BAFA — vor Vorhabenbeginn. Erst danach darf der Liefer- oder Leistungsvertrag rechtswirksam werden.
Nach der Ausführung erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung. Damit ruft Ihr Kunde den Zuschuss ab.
Wird der Auftrag erteilt, bevor der Antrag gestellt ist, ist das ein vorzeitiger Vorhabenbeginn — die Förderung ist dann ausgeschlossen. Planungs- und Beratungsleistungen sind davon ausgenommen. Reden Sie mit uns, bevor Sie den Auftrag schreiben, nicht danach.
Zuschuss auf die förderfähigen Kosten der Maßnahme, einschließlich der Umfeldmaßnahmen.
Auf Dämmung, Fenster, Türen und Sonnenschutz — samt Gerüst, Rückbau und Entsorgung des alten Bauteils.
Für die erste Wohneinheit, je Gebäude und Kalenderjahr. Je 30.000 € für die zweite bis sechste, je 15.000 € ab der siebten Wohneinheit.
Schon ab 300 € förderfähigen Kosten lohnt der Antrag — auch die Kellertür und der Raffstore sind ein Fall für die Förderung.
Stand: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026. Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung; wir prüfen jedes Vorhaben einzeln, bevor die Projektbeschreibung entsteht.
Wir stellen dem Eigentümer nichts in Rechnung — keine Projektbeschreibung, keine Beratung, keine Bearbeitung. Er erhält von uns nur eines: die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Information vor Vorhabenbeginn, dass wir mit Ihrem Betrieb zusammenarbeiten und deshalb nicht vorhabenbezogen unabhängig sind. Vergütet werden wir ausschließlich über Ihr Paket ab 500 € netto im Monat.
Kooperation besprechenWir arbeiten mit Fachunternehmen der Gebäudehülle zusammen und sind Ihnen gegenüber als Antragsteller deshalb nicht vorhabenbezogen unabhängig im Sinne der BEG-Richtlinie.
Das ist zulässig. Bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist die vorhabenbezogene Unabhängigkeit des Energieeffizienz-Experten von den ausführenden Unternehmen ausdrücklich nicht verpflichtend.
Eine Folge hat es. Fachplanung und Baubegleitung können in diesem Fall nicht mit dem erhöhten Fördersatz nach Nummer 5.5 der Richtlinie gefördert werden. Die Planungsleistung kann als Teil der förderfähigen Kosten der Maßnahme zum jeweiligen Fördersatz berücksichtigt werden.
Sie erhalten von uns keine Rechnung. Unsere Vergütung kommt vollständig aus der Kooperation mit dem ausführenden Fachunternehmen. Ihnen als Eigentümer stellen wir weder die Technische Projektbeschreibung noch Beratungs-, Planungs- oder Bearbeitungsleistungen in Rechnung — es entsteht kein Vertragsverhältnis über ein Honorar zwischen Ihnen und uns.
Deshalb steht es hier und nicht im Kleingedruckten. Die Richtlinie verlangt, dass Sie vor Vorhabenbeginn darüber informiert werden. Diese Seite ist diese Information; zusätzlich erhalten Sie sie vor Beginn schriftlich. Wenn Sie eine vorhabenbezogen unabhängige Begleitung wünschen, sagen Sie es uns — dann vermitteln wir Sie an eine Kollegin oder einen Kollegen ohne Verflechtung mit Ihrem Fachunternehmen.
Grundlage: FAQ 02-09 zur BEG des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Nur Energieeffizienz-Experten aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur, und zwar für die jeweilige Kategorie. Ein Eintrag für Wohngebäude berechtigt nicht automatisch für Nichtwohngebäude.
Nein. Für Heizungsanlagen läuft die Förderung über die KfW mit einem eigenen Verfahren und der Bestätigung zum Antrag. Diese Seite behandelt ausschließlich Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Sie gehört zu einem konkreten Vorhaben und muss zum Antragszeitpunkt den geltenden Förderbedingungen entsprechen. Ändert sich die Richtlinie zwischen Erstellung und Antrag, erstellen wir sie neu — ohne zusätzliche Kosten für Ihren Kunden.
Einzelmaßnahmen an der Hülle sind auch dort förderfähig. Die Höchstbeträge werden dann nach Quadratmeter Nettogrundfläche bemessen statt nach Wohneinheiten.