Verbrauchsausweis online erstellen
Der günstige Energieausweis auf Basis Ihres realen Verbrauchs — online beantragt, schnell ausgestellt und beim DIBt registriert.
Verbrauchsausweis 69 € · Bedarfsausweis 259 € · GEG-2024-konform · 10 Jahre gültig
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis bewertet ein Wohngebäude anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasser. Er ist die günstige und bei den meisten Bestandsgebäuden zulässige Variante des Energieausweises nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Der ermittelte Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²·a) wird witterungsbereinigt (über den DWD-Klimafaktor der Postleitzahl) und ergibt die Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
Wann ist der Verbrauchsausweis zulässig?
Sie dürfen zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis frei wählen bei:
- Wohngebäuden mit mindestens 5 Wohneinheiten
- kleineren Gebäuden, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde
- Gebäuden, die auf das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden
Für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.11.1977 (und ohne entsprechende Sanierung) ist dagegen der Bedarfsausweis Pflicht.
Was kostet ein Verbrauchsausweis?
Bei uns kostet der Verbrauchsausweis 69 € als Festpreis — inklusive DIBt-Registrierung und ohne versteckte Zusatzkosten. Er ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig.
Welche Angaben brauche ich?
- Adresse, Baujahr und beheizte Wohnfläche
- Heizungsart und Art der Warmwasserbereitung
- Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre (mind. 36 zusammenhängende Monate)
Fehlt etwas, melden wir uns bei Ihnen. Anschließend berechnet unser DENA-gelisteter Energieberater den Kennwert, stellt den Ausweis aus und registriert ihn beim DIBt.
Häufige Fragen
Wie schnell bekomme ich den Verbrauchsausweis?+
Nach vollständigen Angaben wird der Ausweis kurzfristig erstellt und Ihnen als PDF bereitgestellt. Sie füllen das Online-Formular in wenigen Minuten aus.
Ist der Online-Verbrauchsausweis rechtsgültig?+
Ja. Der Ausweis wird von einem qualifizierten, DENA-gelisteten Aussteller erstellt und mit einer DIBt-Registriernummer versehen — damit ist er nach GEG voll rechtsgültig.
Wie lange ist er gültig?+
Ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre (§ 79 GEG).
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