Unsere Leistungen im Überblick
Von der ersten Beratung bis zur Förderauszahlung — wir bieten alle Leistungen rund um energetische Sanierung aus einer Hand. Transparent, förderfähig und GEG 2024-konform.
Energieberatung Wohngebäude (BAFA EBW)
Die BAFA-geförderte Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist der erste und wichtigste Schritt jeder energetischen Sanierung. Wir analysieren Ihr Gebäude vollständig, zeigen Schwachstellen auf und entwickeln ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept mit konkreten Empfehlungen.
Was ist enthalten?
- ✓ Vollständige Aufnahme des Gebäudes vor Ort (Bausubstanz, Heizung, Dämmzustand)
- ✓ Verbrauchsanalyse und Berechnung des aktuellen Energiestandards
- ✓ Schriftliches Beratungsprotokoll mit Maßnahmenempfehlungen
- ✓ Kostenschätzung und Wirtschaftlichkeitsberechnung aller Maßnahmen
- ✓ Übersicht aller relevanten Förderprogramme für Ihr Objekt
- ✓ Abschlussgespräch mit persönlicher Beratung und Fragen & Antworten
Honorar
800 – 2.500 €
je nach Gebäudegröße
BAFA-Förderung 50%
bis 850 €
direkt vom BAFA erstattet
Wer braucht die Energieberatung?
- → Eigentümer, die ihr Haus umfassend sanieren möchten
- → Käufer eines älteren Gebäudes vor der Sanierungsplanung
- → Alle, die einen iSFP (Sanierungsfahrplan) erstellen lassen möchten
- → Eigentümer, die KfW- oder BAFA-Fördermittel beantragen wollen
Ablauf
Terminvereinbarung und Vorbereitung (Unterlagen: Baupläne, Heizkostenabrechnungen)
Vor-Ort-Begehung und Gebäudeaufnahme (ca. 2–3 Stunden)
Erstellung des Beratungsberichts (ca. 2–3 Wochen)
Abschlussgespräch und Übergabe des Berichts, BAFA-Antragstellung durch uns
Gebäudeanalyse vor Ort
Tipp: BAFA-Förderung beantragen
Die BAFA erstattet 50% Ihres Beratungshonorars — bis zu 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, bis zu 850 € bei Mehrfamilienhäusern ab 2 Wohneinheiten. Wir stellen den Antrag für Sie.
Was ist der iSFP?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein vom BAFA gefördertes Dokument, das Ihr Gebäude in ein stufenweises Sanierungskonzept überführt. Es zeigt Ihnen, in welcher Reihenfolge und mit welchen Maßnahmen Sie Ihr Haus am effizientesten modernisieren — und welche Förderungen Sie bei jedem Schritt nutzen können.
iSFP-Bonus: +5% auf jede Maßnahme
Wenn Sie Maßnahmen aus einem gültigen iSFP umsetzen, erhalten Sie auf jede einzelne Maßnahme 5% zusätzliche Förderung — zusätzlich zur regulären BAFA-Förderung. Bei mehreren Maßnahmen summiert sich das schnell zu erheblichen Mehrbeträgen.
Was erhalten Sie?
- ✓ Vollständige Bestandsanalyse Ihres Gebäudes
- ✓ Maßnahmenplan in priorisierten Stufen (z.B. erst Dämmung, dann Heizung)
- ✓ Konkrete Kosten- und Einsparpotenziale für jede Maßnahme
- ✓ Übersicht aller anwendbaren Förderungen je Maßnahme inkl. iSFP-Bonus
- ✓ Energieausweis-Prognose nach vollständiger Umsetzung
- ✓ Offiziell anerkanntes BAFA-Dokument, 15 Jahre gültig
Honorar
900 – 2.000 €
je nach Gebäudegröße
BAFA-Förderung 50%
bis 850 €
direkt vom BAFA erstattet
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der iSFP ist die Grundlage für eine schrittweise, fördermaximal umgesetzte Sanierung Ihres Wohngebäudes. Er gibt Ihnen die Freiheit, Maßnahmen zeitlich und finanziell zu Ihren Bedürfnissen anzupassen — und sichert Ihnen dabei bei jeder Maßnahme den 5% iSFP-Bonus.
Stufe 1: Gebäudehülle dämmen
Außenwanddämmung, Dachdämmung, Kellerdecke — reduziert Wärmeverlust um bis zu 60%.
Stufe 2: Fenster und Türen erneuern
3-fach Verglasung, Wärmedämmrahmen — spart Heizkosten und verbessert Komfort erheblich.
Stufe 3: Heizung modernisieren
Wärmepumpe oder Biomasseheizung — nach der Dämmung optimal dimensionierbar, maximale KfW-Förderung.
Energieausweis
Der Energieausweis ist beim Verkauf und bei der Vermietung einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben (GEG 2024). Wir stellen beide Varianten aus — schnell, rechtssicher und GEG-konform.
Verbrauchsausweis
Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre. Einfach zu erstellen, aber abhängig vom Nutzerverhalten.
- ✓ Geringer Aufwand, schnelle Ausstellung
- ✓ Benötigt: 3 Heizkostenabrechnungen
- ✓ 10 Jahre gültig
- ✓ Für Gebäude ab Baujahr 1978 (mind. 5 WE)
Preis
50 – 100 €
Bedarfsausweis
Basiert auf einer technischen Berechnung des Gebäudes. Unabhängig vom Nutzerverhalten, präziser und für Neubauten sowie ältere Gebäude erforderlich.
- ✓ Objektive, nutzerunabhängige Bewertung
- ✓ Benötigt: Baupläne, Baubeschreibung
- ✓ 10 Jahre gültig
- ✓ Pflicht für Gebäude vor 1978 (< 5 WE)
Preis
300 – 500 €
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Bei Verkauf einer Immobilie — Vorlage bereits bei Besichtigung
Bei Vermietung oder Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses
Bei Neubauten — Bedarfsausweis ist immer Pflicht
GEG-Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz
Der GEG-Nachweis ist die rechnerische Prüfung Ihres Gebäudes nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes 2024. Er ist Pflicht bei Neubau, wesentlichen Erweiterungen sowie als Verwendungsnachweis für KfW- und BAFA-Förderanträge. Wir erstellen den Nachweis inkl. Wärmedurchgangsberechnung und Primärenergie-Bilanz.
Basis-Nachweis
ab 290 €
Festpreis nach Aufwand
Erstellung in
5–10 Tagen
nach Vorliegen Unterlagen
Wann brauchen Sie einen GEG-Nachweis?
- constructionNeubau (§ 10 GEG): Pflichtnachweis für jeden Bauantrag eines neuen Wohn- oder Nichtwohngebäudes.
- savingsKfW 261 Effizienzhaus: Verwendungsnachweis für Tilgungszuschüsse (5–25 %) bei Sanierung auf EH 70/55/40 EE.
- euroBAFA BEG-EM: Antrag und Nachweis für Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung) inkl. Wärmedurchgangsberechnung.
- eco65 %-EE-Pflicht (§ 71 GEG): Pflichtnachweis seit 1.1.2024 für neue Heizungen — mindestens 65 % erneuerbare Energie.
Hinweis: Bei Förderanträgen muss der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt werden. Wir koordinieren die richtige Reihenfolge.
KfW 458 Heizungstausch
Der KfW-458-Zuschuss ist die zentrale Förderung für den Tausch fossiler Heizungen auf Wärmepumpe, Biomasse oder Solarthermie. Bis zu 70 % Zuschuss auf die Investitionskosten (max. 30.000 € je Wohneinheit). Wir berechnen Ihre individuelle Förderhöhe, stellen den BzA-Antrag (Bestätigung zum Antrag) und nach Umsetzung den BnD-Nachweis (Bestätigung nach Durchführung).
So setzt sich die Förderung zusammen
- ✓30 % Grundförderung für jeden Heizungstausch
- ✓+5 % Effizienzbonus bei besonders effizienten Wärmepumpen (Wasser/Erdsonde)
- ✓+20 % Klimageschwindigkeitsbonus beim Tausch bestehender fossiler Heizungen (bis 31.12.2028)
- ✓+30 % Einkommensbonus bei Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr
- ✓+5 % iSFP-Bonus mit gültigem Sanierungsfahrplan
Max. Zuschuss
bis 70 %
der Investitionskosten
Förderdeckel
30.000 €
je Wohneinheit
Förderfähige Heizungsanlagen
- heat_pumpWärmepumpen: Luft-Wasser, Sole-Wasser (Erdsonde/Kollektor), Wasser-Wasser
- grassBiomasse: Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzheizungen
- wb_sunnySolarthermie: auch in Kombination mit anderen Wärmeerzeugern
- apartmentAnschluss an Nah-/Fernwärme (mind. 65 % erneuerbare Energie)
- device_thermostatHybridheizungen (z.B. Gas + Solarthermie/Wärmepumpe)
⚠ Wichtig: Antrag VOR Auftragsvergabe
Der BzA-Antrag muss bei der KfW gestellt sein, bevor Sie einen Heizungsbauer beauftragen. Wir koordinieren die richtige Reihenfolge und übernehmen die komplette Antragstellung.
Energetische Baubegleitung (KfW)
Die energetische Fachplanung und Baubegleitung stellt sicher, dass alle Sanierungsmaßnahmen fachgerecht und KfW-konform umgesetzt werden. Wir überwachen die Ausführung, prüfen die Qualität und stellen alle notwendigen Nachweise für die Fördermittelauszahlung bereit.
Leistungsumfang
- ✓ Energetische Fachplanung vor Baubeginn
- ✓ Baubegleitende Qualitätssicherung vor Ort
- ✓ Prüfung der eingesetzten Materialien und Ausführungsqualität
- ✓ Abschlussdokumentation für KfW-Nachweis (Bestätigung nach Durchführung, BnD)
- ✓ Einreichung aller Unterlagen beim KfW für Fördermittelauszahlung
Honorar
1.500 – 3.000 €
je nach Maßnahmenumfang
KfW-Förderung 50%
bis 2.500 €
KfW erstattet direkt
Wir melden uns innerhalb 24 Stunden mit einem konkreten Angebot für Ihre geplanten Maßnahmen.
Warum Baubegleitung?
Förderanspruch sichern
Ohne zertifizierten Energieberater kein KfW-Zuschuss. Wir stellen die Bestätigung nach Durchführung aus.
Ausführungsqualität sichern
Wir prüfen, ob die Handwerker die geplanten Maßnahmen korrekt umsetzen — und greifen bei Abweichungen frühzeitig ein.
Kosteneffizienz maximieren
Durch korrekte Ausführung erzielen Sie die geplante Energieeinsparung — und vermeiden teure Nachbesserungen.
Zusatzleistungen
Ergänzende Fachleistungen, die Ihre Sanierung präziser, effizienter und zielgenauer machen.
Thermografie
Wärmebildkamera-Aufnahme zeigt Wärmebrücken, Leckagen und Schwachstellen der Gebäudehülle sichtbar auf.
ab 259 €
Blower-Door-Test
Druckdifferenzprüfung zur Messung der Luftdichtheit des Gebäudes — Pflicht für KfW-Effizienzhaus-Förderung.
ab 400 €
PV-Beratung
Wirtschaftlichkeitsanalyse und Dimensionierung einer Photovoltaikanlage inklusive Speicher — unabhängig und herstellerneutral.
ab 150 €
Hydraulischer Abgleich
Optimierung des Heizsystems für gleichmäßige Wärmeverteilung — spart bis zu 15% Heizkosten und ist Voraussetzung für diverse Förderungen.
auf Anfrage
Preisübersicht aller Leistungen
Alle Preise sind Netto-Honorare. BAFA- und KfW-Förderungen werden zusätzlich direkt bei der jeweiligen Stelle beantragt.
| Leistung | Honorar (Netto) | Förderung | Max. Förderung |
|---|---|---|---|
|
Energieberatung EBW BAFA-gefördert |
800 – 2.500 € | 50% (BAFA) | 850 € (MFH) |
|
Sanierungsfahrplan iSFP inkl. iSFP-Bonus-Berechtigung |
900 – 2.000 € | 50% (BAFA) | 850 € (MFH) |
|
Verbrauchsausweis GEG 2024 konform |
50 – 100 € | keine Förderung | — |
|
Bedarfsausweis GEG 2024 konform |
300 – 500 € | keine Förderung | — |
|
Energetische Baubegleitung KfW-gefördert |
1.500 – 3.000 € | 50% (KfW) | 2.500 € |
|
Thermografie Wärmebildaufnahme |
ab 259 € | keine Förderung | — |
|
Blower-Door-Test Luftdichtheitsmessung |
ab 400 € | keine Förderung | — |
Alle Preise zzgl. 19% MwSt. Genaue Honorare nach Erstgespräch und Gebäudeaufnahme. Förderungen werden zusätzlich zum Honorar gewährt.
Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Raumweise Heizlast als Basis für den hydraulischen Abgleich (Verfahren B), die richtige Wärmepumpen-Auslegung und die BEG-Förderung (KfW 458) — Verfahren B ist seit 2023 Fördervoraussetzung.
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Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir klären gemeinsam, welche Leistungen für Ihr Gebäude und Ihre Ziele am sinnvollsten sind.
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