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Individueller Sanierungsfahrplan

Wann sich ein iSFP rechnet — und wann nicht.

Der individuelle Sanierungsfahrplan bringt fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss und verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben. Er kostet den Eigentümer 1.500 € — und lohnt sich deshalb erst ab einem größeren Vorhaben. Hier steht, wo die Grenze liegt.

Die Mechanik

Der Bonus greift erst oberhalb von 30.000 €.

Das ist der Punkt, der in Beratungsgesprächen fast immer untergeht: Die fünf Prozentpunkte des iSFP-Bonus gelten nicht für die gesamte Maßnahme. Nach Nummer 8.4.2 der Richtlinie erhöhen sie den Fördersatz nur für die förderfähigen Ausgaben, die die Höchstgrenze ohne Vorliegen eines iSFP übersteigen. Bis 30.000 € bleibt es also bei 15 Prozent; erst der Teil darüber wird mit 20 Prozent gefördert — bis zur verdoppelten Höchstgrenze von 60.000 €.

Deshalb ist ein iSFP bei einer einzelnen Fassadendämmung für 30.000 € wirtschaftlich sinnlos, bei einer Komplettsanierung der Hülle dagegen ein deutlicher Gewinn.

Die Rechnung

Ab 50.000 € empfehlen wir ihn.

Zuschuss mit und ohne iSFP bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, 15 % Grundförderung, erste Wohneinheit. Der Vorteil ist die Differenz nach Abzug der 1.500 € für den Fahrplan. Quelle: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026.
Förderfähige Ausgaben ohne iSFP mit iSFP Vorteil nach Kosten
30.000 €4.500 €4.500 €− 1.500 €
40.000 €4.500 €6.500 €+ 500 €
50.000 €4.500 €8.500 €+ 2.500 €
60.000 €4.500 €10.500 €+ 4.500 €

Rechnerisch trägt sich der Fahrplan ab etwa 37.500 €. Wir empfehlen ihn ab 50.000 €, weil erst dann ein Vorteil bleibt, der den zusätzlichen Zeitaufwand und die Wartezeit auf den Beratungsbescheid rechtfertigt.

Beispielrechnung ohne Gewähr. Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Richtlinie; über die Förderung und die Anerkennung des Bonus entscheidet der Zuwendungsgeber.

Wer den Fahrplan erstellt

Unabhängige Partner-Energieberater.

Warum nicht wir

Ein iSFP wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und erfüllen diese Voraussetzung nicht. Diese Leistung gehört deshalb nicht in unser Angebot.

Wie es trotzdem geht

Für den Sanierungsfahrplan arbeiten wir mit unabhängigen Partner-Energieberatern zusammen, die die Anforderungen erfüllen. Der Eigentümer beauftragt den Fahrplan dort; die Nachweise für den Förderantrag — Projektbeschreibung und Projektnachweis — erstellen wieder wir.

Für Ihren Betrieb heißt das: Sie können auch große Vorhaben vollständig anbieten, ohne die Förderung zu beschneiden. Melden Sie das Vorhaben früh — der iSFP muss bei der Antragstellung vorliegen, und die geförderte Beratung braucht ihre eigene Bearbeitungszeit.

Pflichtinformation · BEG-FAQ 02-09

Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit

Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.

Keine Rechnung an den Endkunden

Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.

Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.

Häufige Fragen · iSFP

Kurz beantwortet.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Beratungsbericht, der die energetische Sanierung eines Gebäudes in aufeinander abgestimmten Schritten darstellt. Er wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und muss von einem unabhängig handelnden Energieberater erstellt werden.

Wie viel bringt der iSFP-Bonus?

Fünf Prozentpunkte zusätzlich — aber nur auf die förderfähigen Ausgaben, die die Höchstgrenze ohne iSFP von 30.000 € übersteigen (Nr. 8.4.2 der Richtlinie). Bis 30.000 € bleibt es bei 15 Prozent, darüber sind es 20 Prozent bis zur verdoppelten Höchstgrenze von 60.000 €.

Ab welchem Investitionsvolumen lohnt sich ein iSFP?

Rechnerisch ab etwa 37.500 €, praktisch empfehlen wir ihn ab 50.000 €. Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben stehen 8.500 € Zuschuss gegen 4.500 € ohne iSFP — nach Abzug der 1.500 € für den Fahrplan bleibt ein Vorteil von 2.500 €.

Was kostet der iSFP?

1.500 € für den Eigentümer. Erstellt wird er von einem unabhängigen Partner-Energieberater, nicht von uns.

Warum erstellen Sie den iSFP nicht selbst?

Weil er einen unabhängig handelnden Energieberater voraussetzt. Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und erfüllen diese Voraussetzung nicht. Für den Fahrplan arbeiten wir deshalb mit unabhängigen Partner-Energieberatern zusammen; die Nachweise für den Förderantrag erstellen wieder wir.

Welche Fristen gelten?

Der iSFP muss bei der Antragstellung vorliegen und darf höchstens 15 Jahre alt sein. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 € brutto. Zum Verwendungsnachweis muss die geförderte Energieberatung abschließend beschieden und ausgezahlt sein.

Gilt der iSFP-Bonus auch für die Heizung?

Nein. Vom iSFP-Bonus ausgenommen sind Leistungen nach den Nummern 5.3 (Wärmeerzeuger), 5.4 Buchstabe b (Heizungsoptimierung) und 5.5 (Fachplanung und Baubegleitung). Der Bonus wirkt nur an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik.