🏗 Neubau (§ 10 GEG)
Pflichtnachweis für jeden Bauantrag eines neuen Wohn-/Nichtwohngebäudes. Primärenergiebedarf < 55% Referenz.
Pflicht-Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz 2024 — für BAFA-/KfW-Förderanträge, Bauanträge oder Sanierungen. Erstellt durch DENA-Energieberater.
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Ein GEG-Nachweis ist die rechnerische Prüfung eines Gebäudes nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes 2024. Er weist nach, dass das Gebäude die gesetzlichen Mindeststandards an Primärenergiebedarf und U-Werten einhält.
Pflicht bei Neubau (§10), wesentlichen Erweiterungen (§51), als Verwendungsnachweis für KfW-Effizienzhaus-Programme und für die 65%-EE-Pflicht bei neuen Heizungen (§71 GEG).
Die häufigsten Anlässe in der Praxis.
Pflichtnachweis für jeden Bauantrag eines neuen Wohn-/Nichtwohngebäudes. Primärenergiebedarf < 55% Referenz.
Verwendungsnachweis für die KfW-Tilgungszuschüsse (5-25%) bei Sanierung 70/55/40 EE.
Antrag und Verwendungsnachweis für Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung) inkl. Wärmedurchgangsberechnung.
Pflichtnachweis seit 1.1.2024 für neue Heizungen: mindestens 65% erneuerbare Energie.