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Ratgeber

Fenster-Förderung 2026: BAFA-Zuschuss für neue Fenster

Wie Sie beim Fenstertausch bis zu 20 % Zuschuss sichern – Fördersatz, U-Wert und Ablauf

Neue Fenster senken Heizkosten und werden vom Staat gefördert: Über die BAFA-Einzelmaßnahme erhalten Sie 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan sogar 20 %. Entscheidend sind ein Wärmedurchgangskoeffizient von Uw ≤ 0,95 W/(m²K) und dass der Antrag vor der Auftragsvergabe gestellt wird.

Wie hoch ist die Fenster-Förderung 2026?

Der Austausch alter Fenster gegen energieeffiziente Modelle zählt zu den geförderten Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Über die BAFA erhalten Eigentümer und Vermieter eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt ein gültiger individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, kommt ein iSFP-Bonus von 5 % hinzu – so steigt der Zuschuss auf insgesamt 20 %.

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € je Wohneinheit und Jahr gedeckelt. Mit gültigem iSFP verdoppelt sich dieser Deckel auf 60.000 €. Bei 20 % Förderung und voll ausgeschöpftem Deckel sind so bis zu 12.000 € Zuschuss je Wohneinheit möglich. Der Betrag wird direkt ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden – anders als bei einem Kredit. Gefördert werden sowohl selbst genutzte als auch vermietete Wohngebäude, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.

Welche Anforderungen müssen neue Fenster erfüllen?

Damit neue Fenster gefördert werden, gilt eine klare technische Förder-Anforderung: Der Wärmedurchgangskoeffizient muss Uw ≤ 0,95 W/(m²K) betragen. Dieser Wert beschreibt, wie viel Wärme ein Fenster nach außen verliert – je niedriger, desto besser gedämmt. Moderne Dreifachverglasung erreicht diese Vorgabe in der Regel problemlos. Den Nachweis übernimmt Ihr Fachbetrieb, der die Einhaltung der Anforderungen bestätigt.

Gefördert werden aber nicht nur Fenster – die BEG EM deckt weitere Maßnahmen an der Gebäudehülle ab:

  • Außentüren: Austausch oder energetische Ertüchtigung von Haustüren und weiteren Außentüren
  • Sonnenschutz: Einrichtungen zur Vermeidung sommerlicher Überhitzung der Räume
  • Verschattung: außenliegende Systeme mit Tageslichtnutzung, etwa optimierte Rollläden oder Raffstoren

Für diese Einzelmaßnahmen an der Hülle ist kein Energieeffizienz-Experte zwingend vorgeschrieben; der ausführende Fachbetrieb bestätigt die Anforderungen. Nur für den zusätzlichen 5 %-iSFP-Bonus benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan. Prüfen Sie vor der Bestellung, ob das gewünschte Fenstermodell den geforderten U-Wert sicher einhält.

Antrag richtig stellen und mit Dämmung kombinieren

Die wichtigste Regel bei jeder BAFA-Förderung: Stellen Sie den Antrag zwingend vor der Auftragsvergabe. Wer den Handwerkervertrag bereits unterschrieben hat, verliert den Anspruch auf den Zuschuss. Planen Sie daher genügend Vorlauf ein, holen Sie Angebote ein und lassen Sie sich fachlich begleiten, bevor Sie sich verbindlich festlegen.

Lohnend ist die Kombination mit weiteren Sanierungsschritten. Ein individueller Sanierungsfahrplan wird über die BAFA-Energieberatung (EBW) zu 50 % gefördert – Ihr Eigenanteil liegt bei maximal 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 850 € für Mehrfamilienhäuser. Der iSFP hebt nicht nur die Fenster-Förderung um 5 %, sondern gilt 15 Jahre und sichert den Bonus auch für spätere Schritte wie die Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke.

So werden einzelne Maßnahmen zu einem abgestimmten Gesamtkonzept – und Sie holen über die Jahre das Maximum an Förderung heraus, statt Chancen an der Hülle zu verschenken.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es 2026 für neue Fenster?

Über die BAFA-Einzelmaßnahme erhalten Sie 15 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten. Mit einem gültigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % Bonus hinzu – insgesamt also bis zu 20 % Zuschuss.

Welchen U-Wert müssen geförderte Fenster haben?

Für die Förderung gilt als technische Anforderung ein Wärmedurchgangskoeffizient von Uw ≤ 0,95 W/(m²K). Moderne Dreifachverglasung erfüllt diesen Wert in der Regel; Ihr Fachbetrieb bestätigt die Einhaltung.

Muss ich den Förderantrag vor dem Kauf stellen?

Ja. Der Antrag muss zwingend vor der Auftragsvergabe bei der BAFA gestellt werden. Ist der Handwerkervertrag bereits unterschrieben, entfällt der Anspruch auf den Zuschuss.

Werden auch Haustüren und Sonnenschutz gefördert?

Ja. Neben Fenstern sind auch Austausch und Ertüchtigung von Außentüren sowie Sonnenschutz und außenliegende Verschattung mit Tageslichtnutzung als Einzelmaßnahme förderfähig.

Kann ich die Fenster-Förderung mit einer Dämmung kombinieren?

Ja. Ein individueller Sanierungsfahrplan sichert den 5 %-Bonus 15 Jahre lang – auch für spätere Maßnahmen wie die Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke. So lassen sich Schritte sinnvoll bündeln.

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