eco Energieberater
Ratgeber

Dämmung Förderung 2026: BAFA-Zuschuss für Fassade, Dach & Kellerdecke

BAFA-Zuschuss für Fassade, Dach, Kellerdecke und oberste Geschossdecke — so sichern Sie sich bis zu 20 % Förderung.

Sie möchten Ihr Haus dämmen und dabei die staatliche Förderung voll ausschöpfen? Die BAFA bezuschusst 2026 die Dämmung von Fassade, Dach, Kellerdecke und oberster Geschossdecke mit 15 % der Kosten — mit individuellem Sanierungsfahrplan sogar mit bis zu 20 %. Entscheidend ist nur eines: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden.

Diese Dämm-Maßnahmen fördert die BAFA 2026

Die BAFA fördert 2026 die Dämmung der Gebäudehülle als Einzelmaßnahme über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM). Bezuschusst werden alle Bauteile, über die ein Haus spürbar Wärme verliert — und das sind bei unsanierten Bestandsgebäuden oft mehr, als Eigentümer vermuten. Sie erhalten eine Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten, mit einem gültigen individuellen Sanierungsfahrplan sogar bis zu 20 %.

  • Dämmung der Fassade bzw. Außenwand, etwa als Wärmedämmverbundsystem oder Einblasdämmung
  • Dämmung der Dachflächen sowie der obersten Geschossdecke zum unbeheizten Dachboden
  • Dämmung der Kellerdecke und erdberührter Bauteile nach unten
  • Dämmung von Bodenflächen und Wänden gegen unbeheizte Räume

Voraussetzung ist stets, dass ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt und die technischen Mindestanforderungen der BEG einhält. So sichern Sie sich den Zuschuss für nahezu jede Dämm-Maßnahme an Ihrem Bestandsgebäude und senken zugleich dauerhaft Ihre Heizkosten.

U-Wert-Anforderungen und Förderdeckel je Wohneinheit

Damit die BAFA Ihre Dämmung bezuschusst, muss das gedämmte Bauteil strenge U-Wert-Vorgaben erfüllen. Der U-Wert beschreibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht — je niedriger der Wert, desto besser die Dämmwirkung. Als technische Anforderung gilt für die Fassade ein U-Wert von ≤ 0,20 W/(m²K), für Dach und oberste Geschossdecke ≤ 0,14–0,20 W/(m²K) und für die Kellerdecke ≤ 0,25 W/(m²K). Ein Fachbetrieb plant die Dämmstärke so, dass diese Zielwerte sicher eingehalten werden.

Ebenso wichtig ist der Förderdeckel: Pro Wohneinheit und Kalenderjahr können Sie 30.000 € an förderfähigen Kosten ansetzen. Mit gültigem individuellen Sanierungsfahrplan steigt dieser Deckel auf 60.000 € je Wohneinheit. Bei 15 % Förderung ergibt das einen Zuschuss von bis zu 4.500 €, mit iSFP-Bonus und verdoppeltem Deckel entsprechend mehr. Ein Energieeffizienz-Experte ist für reine Maßnahmen an der Gebäudehülle nicht zwingend vorgeschrieben, für den iSFP-Bonus jedoch zwingend Voraussetzung.

Warum sich der iSFP lohnt — und der Antrag vor dem Auftrag

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist der Schlüssel zur maximalen Förderung. Liegt er vor, erhöht sich Ihr Zuschuss auf jede geförderte Einzelmaßnahme um 5 % — und dieser Bonus gilt 15 Jahre lang für alle Schritte des Fahrplans. Den iSFP selbst fördert die BAFA über die Energieberatung für Wohngebäude zu 50 %; Ihr Eigenanteil liegt bei maximal 650 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus und 850 € für ein Mehrfamilienhaus. Der Fahrplan rechnet sich damit meist schon bei der ersten Maßnahme.

Entscheidend ist außerdem die Reihenfolge. Der Förderantrag muss zwingend vor der Auftragsvergabe gestellt werden — wer den Handwerker beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch vollständig. Gehen Sie deshalb in dieser Reihenfolge vor:

  • Zuerst Beratung und bei Bedarf den iSFP erstellen lassen
  • Dann den Förderantrag bei der BAFA stellen
  • Erst nach der Antragstellung den Auftrag an das Fachunternehmen vergeben

Als DENA-gelisteter und BAFA-zugelassener Energieberater begleiten wir Sie bundesweit durch alle Schritte — von der kostenlosen Erstberatung bis zum bewilligten Bescheid.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Dämmung 2026?

Die BAFA fördert Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle mit einer Grundförderung von 15 % der förderfähigen Kosten. Mit einem gültigen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Fördersatz um 5 % auf insgesamt bis zu 20 %. Förderfähig sind bis zu 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP bis zu 60.000 €.

Welche Dämmungen werden gefördert?

Gefördert wird die Dämmung von Fassade bzw. Außenwand, Dachflächen, oberster Geschossdecke, Kellerdecke sowie erdberührten Bauteilen und Böden. Voraussetzung ist, dass ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt und die strengen U-Wert-Vorgaben der BEG eingehalten werden, etwa ≤ 0,20 W/(m²K) für die Fassade.

Muss ich den Antrag vor Baubeginn stellen?

Ja. Der Förderantrag muss zwingend vor der Auftragsvergabe an das ausführende Unternehmen gestellt werden. Wer den Handwerksvertrag vorher unterschreibt, verliert den Förderanspruch vollständig. Planen Sie deshalb Beratung, Antrag und Auftrag in der richtigen Reihenfolge.

Lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan?

In den meisten Fällen ja. Der iSFP hebt Ihren Zuschuss um 5 % auf jede Einzelmaßnahme an, und das 15 Jahre lang. Den Fahrplan selbst fördert die BAFA zu 50 %, Ihr Eigenanteil liegt bei maximal 650 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 850 € (Mehrfamilienhaus). Der Bonus übersteigt diese Kosten meist schon bei der ersten Maßnahme.

Brauche ich für die Dämmförderung einen Energieberater?

Für reine Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte nicht zwingend vorgeschrieben. Für den iSFP-Bonus von zusätzlichen 5 % ist ein zugelassener Energieberater jedoch Voraussetzung. Als DENA-gelisteter, BAFA-zugelassener Berater unterstützen wir Sie bundesweit — mit kostenloser Erstberatung.

Persönliche Beratung & Festpreis-Angebot

Kostenlose Erstberatung — wir prüfen Ihre Förderung und nennen einen klaren Festpreis. Antwort innerhalb 24 Stunden.