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GEG 2024 · Pflichten, Fristen, Bußgelder

Energieausweis: Rechte und Pflichten

Wer muss einen Energieausweis vorlegen, was gehört ins Exposé und was passiert bei Verstößen? Die Regeln nach dem Gebäudeenergiegesetz — kurz und verständlich.

Verbrauchsausweis 69 € · Bedarfsausweis 259 € · GEG-2024-konform · 10 Jahre gültig

DENA-gelisteter Aussteller
GEG-2024-konform
DIBt-Registriernummer
Festpreisgarantie

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein gültiger Energieausweis ist Pflicht, sobald ein Wohngebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird. Er muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden (§ 80 GEG).

Keine Pflicht besteht, solange ein bestehendes Mietverhältnis unverändert weiterläuft — erst bei Neuvermietung wird er fällig. Auch bei Baudenkmälern gilt eine Ausnahme.

Pflichtangaben in der Immobilienanzeige

Schon in der kommerziellen Anzeige sind Angaben aus dem Energieausweis verpflichtend (§ 87 GEG) — der Ausweis muss also vor der Schaltung vorliegen:

  • Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  • Energiekennwert in kWh/(m²·a)
  • wesentlicher Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse

Bußgelder bei Verstößen

Fehlender Ausweis, fehlende Pflichtangaben im Inserat oder eine nicht erfolgte Übergabe sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden (§ 108 GEG). Die Pflicht trifft Verkäufer bzw. Vermieter — bei Beauftragung auch den Makler.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Nur qualifizierte Aussteller nach § 88 GEG — etwa Energieberater mit entsprechender Ausbildung, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (DENA) geführt werden. Jeder Ausweis erhält eine Registriernummer beim DIBt; ohne sie ist er nicht verkehrsfähig. Angebote ohne qualifizierten Aussteller sind wertlos.

Gültigkeit und Rechte der Interessenten

Ein Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig (§ 79 GEG). Käufer und Mieter haben das Recht, ihn bei der Besichtigung einzusehen und nach Vertragsschluss eine Kopie zu erhalten. Die Angaben sind rein informatorisch und begründen keine Zusicherung von Eigenschaften.

Häufige Fragen

Brauche ich den Ausweis schon fürs Inserat?+

Ja. Die Pflichtangaben nach § 87 GEG müssen bereits in der kommerziellen Anzeige stehen — der Ausweis sollte also vor der Schaltung vorliegen.

Was kostet ein Verstoß?+

Bis zu 10.000 € Bußgeld (§ 108 GEG) — etwa bei fehlendem Ausweis, fehlenden Inseratsangaben oder unterlassener Übergabe.

Wie lange ist der Ausweis gültig?+

10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum (§ 79 GEG).

Gilt die Pflicht auch bei Verlängerung eines Mietvertrags?+

Nein. Bei unverändert fortlaufendem Mietverhältnis besteht keine Vorlagepflicht — erst bei Neuvermietung.

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