Energieausweis vom DENA-Experten
Ihr Energieausweis wird von einem qualifizierten, DENA-gelisteten Energieberater ausgestellt und beim DIBt registriert — nicht von einem anonymen Online-Formular.
Verbrauchsausweis 69 € · Bedarfsausweis 259 € · GEG-2024-konform · 10 Jahre gültig
Was heißt DENA-gelistet?
Die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (geführt von der Deutschen Energie-Agentur, dena) listet Fachleute, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig fortgebildet werden. Andreas Hartwig ist dort als Energieberater für Wohngebäude eingetragen.
Für Sie heißt das: Ihr Ausweis stammt von einem nachweislich qualifizierten Aussteller — die Grundvoraussetzung dafür, dass er nach GEG überhaupt gültig ist.
Wer darf überhaupt ausstellen?
§ 88 GEG regelt abschließend, wer Energieausweise ausstellen darf — unter anderem Personen mit einschlägiger Ausbildung (z. B. Architektur, Bauingenieurwesen, Handwerksmeister) und entsprechender Fortbildung. Ein Ausweis von einem nicht berechtigten Anbieter ist unwirksam — und im Zweifel Geld, das Sie zweimal ausgeben.
DIBt-Registriernummer — der Echtheitsnachweis
Jeder Energieausweis muss beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden und trägt eine eindeutige Registriernummer. Die Nummer ist Pflicht (§ 101 GEG) und macht den Ausweis nachprüfbar. Bei uns ist sie im Festpreis enthalten — Sie müssen sich um nichts kümmern.
Was Sie davon haben
- Rechtssicher: qualifizierter Aussteller, DIBt-registriert, 10 Jahre gültig
- Festpreis: Verbrauchsausweis 69 €, Bedarfsausweis 259 € — keine Nachforderungen
- Persönlich: ein fester Ansprechpartner statt anonymer Hotline
- Richtig eingeordnet: wir prüfen kostenlos, welche Ausweisart für Ihr Gebäude überhaupt zulässig ist
Häufige Fragen
Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter?+
An einem qualifizierten Aussteller nach § 88 GEG (z. B. DENA-gelistet), einer DIBt-Registriernummer auf dem Ausweis und einem klaren Festpreis. Fehlt eines davon, ist Vorsicht geboten.
Ist ein Online-Energieausweis rechtsgültig?+
Ja — sofern er von einem qualifizierten Aussteller erstellt und beim DIBt registriert wurde. Die Datenerfassung online zu machen, ändert daran nichts.
Muss der Berater zu mir kommen?+
Für den Verbrauchsausweis in der Regel nicht — die erforderlichen Angaben können Sie online übermitteln. Wir melden uns, falls etwas fehlt.
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