15–20 % Zuschuss auf Einzelmaßnahmen + 5 % iSFP-Bonus für Wohngebäude
Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist 2026 einer der wichtigsten Zuschüsse für energetische Sanierung in Stralsund. 15 % Grundförderung auf Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch, Lüftungsanlagen — plus 5 % iSFP-Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorab erstellt wurde. Wir begleiten Eigentümer in Stralsund durch den kompletten Antragsprozess als DENA-gelistete Experten.
Die BAFA-Förderung 2026 ist für Eigentümer in Stralsund nach wie vor attraktiv: 15 % auf Dämmung (Fassade, Dach, Keller), 15 % auf Fenstertausch, 15 % auf Lüftung mit WRG, 15 % auf Heizungsoptimierung. Mit iSFP-Bonus +5 % kommen Sie auf 20 % Gesamtförderung. Zusätzliche Landesförderinstitut M-V (LFI) lässt sich oft kombinieren.
Die BAFA schließt mehrere Bereiche von der Förderung aus: Reine Instandhaltung ohne energetischen Gewinn, Eigenleistungen (Material wird bei Fachunternehmerbegleitung anerkannt), Maßnahmen unter 2.000 € Mindestinvestition, Neubauten (hier gilt KfW 297/298), Gas- oder Ölheizungen (hier gilt KfW 458 — nur erneuerbare Wärmeerzeuger), Energieberatung (die wird separat über BEG EB mit 80 % gefördert). In Stralsund prüfen wir in der Erstberatung, welches Programm für welche Maßnahme das richtige ist.
Zu den klassischen Stolperfallen gehört in Stralsund: Der Antrag darf ZWINGEND erst nach Auftragserteilung gestellt werden — nur andersherum: VOR Auftragserteilung. Klingt banal, ist aber die häufigste Ursache für abgelehnte Anträge. Dazu kommen formale Probleme: Mindestinvestitionsgrenze 2.000 €, korrekte U-Wert-Angaben, Zeitraumfrist für Verwendungsnachweise (36 Monate).
Für Eigentümer in Stralsund ist die Kombination aus BAFA-Bundesförderung (15 % + 5 % iSFP-Bonus) und Landesförderinstitut M-V (LFI) besonders attraktiv. Viele Maßnahmen erreichen so eine Gesamt-Förderquote von 25–35 % — bei typischen Sanierungskosten für Gebäude mit 57% Sanierungsbedarf.
Ein typischer BAFA-Fall in Stralsund: Kellerdeckendämmung für 6.200 €. Förderung: 1.240 € (20 % mit iSFP). Kleine Maßnahme, schneller Antrag (3 Wochen Bearbeitung), binnen 4 Wochen nach Abschluss ausgezahlt.
Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen in Stralsund beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, plus 5 % iSFP-Bonus. Bei einer Fassadendämmung mit 50.000 € förderfähigen Kosten sind das 10.000 € Zuschuss (mit iSFP). Die Fördersumme ist auf maximal 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt — also max. 12.000 € Zuschuss pro Wohneinheit pro Jahr. Das lässt sich über mehrere Jahre mehrfach nutzen.
In Stralsund fördert die BAFA folgende Einzelmaßnahmen mit 15 % Grundförderung (+5 % iSFP-Bonus = 20 % insgesamt): Fassadendämmung (WDVS, Einblasdämmung), Dachdämmung, Kellerdeckendämmung, Fenstertausch (Uw ≤ 0,95 W/m²K), Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, hydraulischer Abgleich der Heizung, Sommerlicher Wärmeschutz, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik. Förderfähig sind bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr.
Ja, in den meisten Fällen lassen sich BAFA-Bundesmittel mit den Programmen von Landesförderinstitut M-V (LFI) kombinieren. Die Förderquoten addieren sich bis zu den jeweiligen Obergrenzen (in der Regel 60–75 % Gesamtförderung). Wichtig: Jede Förderung muss separat beantragt werden, und der Antrag bei den Landes-/Stadtprogrammen muss vor dem BAFA-Antrag erfolgen. Wir koordinieren die Anträge für Eigentümer in Stralsund in der richtigen Reihenfolge.
Eine Ablehnung ist in den meisten Fällen heilbar. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind: Antrag nach Auftragserteilung gestellt (nicht heilbar), unvollständige Unterlagen, falsche Fördersystematik (EM statt WG oder umgekehrt), fehlende Fachunternehmererklärung, U-Werte nicht eingehalten. Bei formalen Fehlern ist ein Widerspruch innerhalb von 4 Wochen möglich. Wir prüfen für Eigentümer in Stralsund kostenfrei, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat und stellen ihn bei Bedarf für Sie auf.
Der Antragsprozess in Stralsund ist bundesweit standardisiert: 1. BAFA-Portal öffnen, 2. Antrag online stellen mit iSFP-ID (falls vorhanden), 3. Zuwendungsbescheid abwarten (2–8 Wochen), 4. Handwerker beauftragen, 5. Maßnahme umsetzen, 6. Verwendungsnachweis einreichen mit Fachunternehmererklärung und Rechnungen, 7. Auszahlung (4–8 Wochen). Wichtig: Der Antrag muss ZWINGEND vor der Auftragserteilung an den Handwerker gestellt werden.
Wir sind bundesweit aktiv — auch in der Region um Stralsund.
Der Gebäudebestand in Stralsund (UNESCO-geschützte backsteingotische Altstadt mit Bürger- und Speicherhäusern, umgeben von DDR-Plattenbausiedlungen und neueren Wohngebieten) prägt jede energetische Beratung. Über Stadtteile wie Altstadt, Knieper West, Grünhufe, Franken, Tribseer Vorstadt, Devin hinweg sind wir aktiv. Bei 1680 Sonnenstunden und 3500 Heizgradtagen pro Jahr fließen die realen Klimadaten von Stralsund in jede Berechnung ein. Lokaler Netzbetreiber ist SWS Netze GmbH; typisches Baualter: Altstadt überwiegend aus Gotik und Gründerzeit, Außenbezirke 1960er bis 1980er Jahre.
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