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BAFA Förderung · Greifswald

BAFA-Förderung für Sanierung in Greifswald 2026

15–20 % Zuschuss auf Einzelmaßnahmen + 5 % iSFP-Bonus für Wohngebäude

Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist 2026 einer der wichtigsten Zuschüsse für energetische Sanierung in Greifswald. 15 % Grundförderung auf Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch, Lüftungsanlagen — plus 5 % iSFP-Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorab erstellt wurde. Wir begleiten Eigentümer in Greifswald durch den kompletten Antragsprozess als DENA-gelistete Experten.

BAFA-Förderung 2026 in Greifswald — was hat sich geändert?

Die aktuellen BAFA-Sätze für Einzelmaßnahmen in Greifswald: Grundförderung 15 % auf 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr. iSFP-Bonus +5 %. Gesamtförderung also 20 % pro Maßnahme. Bei einem klassischen Sanierungspaket (Fassade + Fenster + Lüftung) sind so 20.000–25.000 € direkter Bundeszuschuss realistisch — zusätzlich zu Landesförderinstitut M-V (LFI).

Was ist NICHT förderfähig in Greifswald?

Die BAFA-Förderlücken, die Eigentümer in Greifswald oft übersehen: Heizungen ohne erneuerbare Komponente werden NICHT gefördert (dafür gibt es KfW 458), Eigenleistungen sind nicht anrechenbar, Neubauten laufen über KfW 297/298, und Maßnahmen unter der 2.000-€-Grenze bleiben außen vor. Auch die Energieberatung selbst ist ein separates BEG-EB-Programm mit 80 %.

Fristen und Stolperfallen beim BAFA-Antrag in Greifswald

Die wichtigste Regel: Der Antrag muss VOR Auftragserteilung an den Handwerker gestellt werden. Ein Vertrag, der vor der Antragstellung geschlossen wurde, führt zur Ablehnung — und ist nicht heilbar. Weitere Stolperfallen: Der Verwendungsnachweis muss binnen 36 Monaten nach Zuwendungsbescheid eingereicht werden. Die Maßnahme muss exakt so umgesetzt werden wie beantragt — Änderungen brauchen schriftliche Zustimmung. Rechnungen müssen vom Eigentümer selbst bezahlt werden (keine Zahlungen durch Dritte ohne Nachweis).

Konkrete Zahlen für Greifswald

In Greifswald begleiten wir BAFA-Anträge für alle Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle — von der einfachen Kellerdeckendämmung bis zur vollständigen WDVS-Fassadensanierung. Bei backsteingotische Altstadt mit Bürgerhäusern, gründerzeitliche Vorstädte sowie große Plattenbausiedlungen aus DDR-Zeit ist der richtige Dämmstandard entscheidend für die Antragsbewilligung.

Praxisbeispiel aus Greifswald

In Greifswald beraten wir oft zu hydraulischem Abgleich: Regulär 1.500–3.500 € Kosten, davon 20 % BAFA-Förderung (300–700 €). Die Maßnahme rechnet sich schnell durch eingesparte Heizkosten — meist 100–180 € pro Jahr, also Amortisation unter 4 Jahren.

Häufige Fragen zu BAFA Förderung in Greifswald

Welche Maßnahmen werden in Greifswald von der BAFA gefördert?

In Greifswald fördert die BAFA folgende Einzelmaßnahmen mit 15 % Grundförderung (+5 % iSFP-Bonus = 20 % insgesamt): Fassadendämmung (WDVS, Einblasdämmung), Dachdämmung, Kellerdeckendämmung, Fenstertausch (Uw ≤ 0,95 W/m²K), Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, hydraulischer Abgleich der Heizung, Sommerlicher Wärmeschutz, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik. Förderfähig sind bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung in Greifswald konkret?

Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen in Greifswald beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, plus 5 % iSFP-Bonus. Bei einer Fassadendämmung mit 50.000 € förderfähigen Kosten sind das 10.000 € Zuschuss (mit iSFP). Die Fördersumme ist auf maximal 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt — also max. 12.000 € Zuschuss pro Wohneinheit pro Jahr. Das lässt sich über mehrere Jahre mehrfach nutzen.

Wie läuft der BAFA-Antrag in Greifswald ab?

Der Antragsprozess in Greifswald ist bundesweit standardisiert: 1. BAFA-Portal öffnen, 2. Antrag online stellen mit iSFP-ID (falls vorhanden), 3. Zuwendungsbescheid abwarten (2–8 Wochen), 4. Handwerker beauftragen, 5. Maßnahme umsetzen, 6. Verwendungsnachweis einreichen mit Fachunternehmererklärung und Rechnungen, 7. Auszahlung (4–8 Wochen). Wichtig: Der Antrag muss ZWINGEND vor der Auftragserteilung an den Handwerker gestellt werden.

Kann ich BAFA-Förderung mit Landesförderinstitut M-V (LFI) kombinieren?

Ja, in den meisten Fällen lassen sich BAFA-Bundesmittel mit den Programmen von Landesförderinstitut M-V (LFI) kombinieren. Die Förderquoten addieren sich bis zu den jeweiligen Obergrenzen (in der Regel 60–75 % Gesamtförderung). Wichtig: Jede Förderung muss separat beantragt werden, und der Antrag bei den Landes-/Stadtprogrammen muss vor dem BAFA-Antrag erfolgen. Wir koordinieren die Anträge für Eigentümer in Greifswald in der richtigen Reihenfolge.

Was passiert, wenn mein BAFA-Antrag in Greifswald abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist in den meisten Fällen heilbar. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind: Antrag nach Auftragserteilung gestellt (nicht heilbar), unvollständige Unterlagen, falsche Fördersystematik (EM statt WG oder umgekehrt), fehlende Fachunternehmererklärung, U-Werte nicht eingehalten. Bei formalen Fehlern ist ein Widerspruch innerhalb von 4 Wochen möglich. Wir prüfen für Eigentümer in Greifswald kostenfrei, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat und stellen ihn bei Bedarf für Sie auf.

BAFA Förderung in Nachbarstädten

Wir sind bundesweit aktiv — auch in der Region um Greifswald.

BAFA Förderung in Greifswald: Gebäudebestand & Stadtteile

Der Gebäudebestand in Greifswald (backsteingotische Altstadt mit Bürgerhäusern, gründerzeitliche Vorstädte sowie große Plattenbausiedlungen aus DDR-Zeit) prägt jede energetische Beratung. Über Stadtteile wie Innenstadt, Fleischervorstadt, Schönwalde I, Schönwalde II, Ostseeviertel, Eldena hinweg sind wir aktiv. Bei 1680 Sonnenstunden und 3500 Heizgradtagen pro Jahr fließen die realen Klimadaten von Greifswald in jede Berechnung ein. Lokaler Netzbetreiber ist Stadtwerke Greifswald GmbH; typisches Baualter: historischer Kern aus Mittelalter und Gründerzeit, ergänzt um Plattenbau der 1970er/1980er.

Weitere Leistungen in Greifswald

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