Wann Sie einen Energieausweis brauchen, welche Angaben Pflicht sind und welche Bußgelder drohen.
Bieten Sie diesen Ausweis Ihren Kunden an – wir stellen ihn als dena-Energieberater aus.
Partnerprogramm →Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, §§ 79–88) regelt, wann ein Energieausweis erforderlich ist, wer ihn ausstellen darf und welche Angaben Pflicht sind.
Keine Pflicht besteht z. B. bei kleinen Gebäuden unter 50 m² sowie bei bestimmten Baudenkmälern.
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Art des Ausweises | Bedarfsausweis |
| Energiekennwert | 142 kWh/(m²·a) |
| Wesentlicher Energieträger | Erdgas |
| Baujahr | 1968 |
| Energieeffizienzklasse | E |
Ein Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig. Danach ist bei Verkauf oder Neuvermietung ein neuer Ausweis erforderlich – auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Fachlich geprüft durch dena-gelistete Energieberater
Als Makler, Verwalter oder Handwerksbetrieb bieten Sie den Energieausweis an, bestimmen Ihren Preis selbst und rechnen direkt mit Ihrem Kunden ab – die Erstellung übernehmen wir als dena-gelisteter Energieberater.
Partner werden →Wer keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder Pflichtangaben in Immobilienanzeigen weglässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – es drohen Bußgelder bis zu 10.000 €.
Ja. Pflichtangaben sind u. a. Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse.
Bei vollständigen Daten stellen wir den Verbrauchsausweis in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden aus. Der Bedarfsausweis benötigt je nach Gebäude etwas länger.
Alle Ausweise werden von dena-gelisteten, ausstellungsberechtigten Energieberatern nach den §§ 79 ff. GEG erstellt und tragen eine offizielle Registriernummer.