Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für Ihr Wohngebäude – ausgestellt durch dena-gelistete Energieberater.
Bieten Sie diesen Ausweis Ihren Kunden an – wir stellen ihn als dena-Energieberater aus.
Partnerprogramm →Der Energieausweis ist beim Verkauf und bei der Neuvermietung von Wohngebäuden Pflicht. Er dokumentiert die energetische Qualität des Gebäudes und muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Wir stellen ihn für Sie aus – als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
| Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | |
|---|---|---|
| Grundlage | tatsächlicher Energieverbrauch (3 Jahre) | Berechnung von Hülle & Technik |
| Aufwand | gering (Verbrauchsdaten) | höher (Gebäudeaufnahme) |
| Wann Pflicht | meist zulässig | kleine Altbauten (< 5 WE, Bauantrag vor 1.11.1977, unsaniert) |
Sie betreuen Immobilien und möchten Energieausweise anbieten? Werden Sie ECO-Partner.
Wir sind deutschlandweit tätig – u. a. in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt und Lübeck. Alle Standorte ansehen.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Fachlich geprüft durch dena-gelistete Energieberater
Als Makler, Verwalter oder Handwerksbetrieb bieten Sie den Energieausweis an, bestimmen Ihren Preis selbst und rechnen direkt mit Ihrem Kunden ab – die Erstellung übernehmen wir als dena-gelisteter Energieberater.
Partner werden →Die Kosten hängen von Ausweistyp (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), Gebäude und Datenlage ab. Über unsere Kooperationspartner erhalten Sie vorab einen transparenten Festpreis.
10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach ist bei Verkauf oder Neuvermietung ein neuer Ausweis erforderlich.
Bei vollständigen Daten stellen wir den Verbrauchsausweis in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden aus. Der Bedarfsausweis benötigt je nach Gebäude etwas länger.
Alle Ausweise werden von dena-gelisteten, ausstellungsberechtigten Energieberatern nach den §§ 79 ff. GEG erstellt und tragen eine offizielle Registriernummer.