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Ratgeber

KfW oder BAFA: Welche Förderung für welche Maßnahme?

Heizung fördert die KfW, die Gebäudehülle die BAFA – wir zeigen, welche Förderung zu welcher Maßnahme passt und wie Sie beide clever kombinieren.

Bei der Gebäudeförderung 2026 gilt eine klare Aufteilung: Die KfW fördert Ihre neue Heizung, die BAFA die Gebäudehülle und die Energieberatung. Wer beides kombiniert, holt bis zu 70 % Zuschuss für die Heizung und bis zu 20 % für Dämmung und Fenster heraus. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welcher Antrag wohin gehört.

Die Grundregel: Heizung geht zur KfW, die Hülle zur BAFA

Die einfachste Faustregel lautet: KfW fördert die Heizung, BAFA die Gebäudehülle. Wer eine neue Wärmepumpe, eine Pellet- oder Biomasseheizung, Solarthermie oder einen Wärmenetzanschluss einbaut, stellt seinen Antrag bei der KfW – über die Heizungsförderung KfW 458. Auch die komplette Sanierung zum Effizienzhaus läuft über die KfW, hier mit dem Programm KfW 261 aus Kredit und Tilgungszuschuss.

Die BAFA ist dagegen für Einzelmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik zuständig: Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, neue Fenster und Türen, Lüftungsanlagen sowie die Heizungsoptimierung. Auch die Energieberatung und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) werden über die BAFA gefördert. Für die meisten Eigentümer heißt das konkret: Beim Heizungstausch führt der Weg zur KfW, bei Dämmung und Fenstern zur BAFA. Beide Töpfe schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.

Fördersätze 2026 im Vergleich: Wie viel gibt es wo?

Die Höhe der Förderung unterscheidet sich deutlich – und genau hier lohnt sich der genaue Blick:

  • KfW 458 (Heizung): 30 % Grundförderung, dazu bis zu 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch einer alten fossilen Heizung, bis zu 30 % Einkommensbonus bei einem Haushaltseinkommen bis 40.000 € und 5 % Effizienzbonus – maximal 70 % auf förderfähige Kosten bis 30.000 € (erste Wohneinheit).
  • BAFA-Einzelmaßnahmen (Hülle): 15 % Grundförderung plus 5 % iSFP-Bonus, also bis zu 20 %. Förderfähig sind 30.000 € je Wohneinheit und Jahr, mit iSFP sogar 60.000 €.
  • BAFA-Energieberatung (EBW): 50 % des Honorars, maximal 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 € beim Mehrfamilienhaus.

Der iSFP ist dabei der Schlüssel: Er schaltet den zusätzlichen 5-%-Bonus für alle BAFA-Einzelmaßnahmen frei und verdoppelt Ihren Förderrahmen.

Kombinieren und Ablauf: So beantragen Sie richtig

Die gute Nachricht: Heizung und Hülle lassen sich kombinieren. Sie können also die Wärmepumpe über die KfW und im selben Jahr die Fassadendämmung über die BAFA fördern lassen. Wichtig ist nur, dass Sie beide Anträge getrennt und jeweils vor der Auftragsvergabe stellen – wer den Vertrag zu früh unterschreibt, verliert den Förderanspruch.

Der KfW-Antrag läuft über das KfW-Portal und setzt eine Bestätigung des Fachunternehmens beziehungsweise eines Energieberaters voraus. Der BAFA-Antrag wird über das BAFA-Portal gestellt. Damit nichts schiefgeht, übernehmen die eco Energieberater die komplette Antragstellung für KfW und BAFA. Als DENA-gelistetes und BAFA-zugelassenes Büro arbeiten wir bundesweit und zum Festpreis – von der Beratung über den individuellen Sanierungsfahrplan bis zum fertigen Förderbescheid. So stellen Sie sicher, dass jeder Euro Förderung in der richtigen Reihenfolge und beim richtigen Träger landet.

Häufige Fragen

KfW oder BAFA – wer fördert die Wärmepumpe?

Die Wärmepumpe wird über die KfW gefördert, konkret über die Heizungsförderung KfW 458. Möglich sind bis zu 70 % Zuschuss auf förderfähige Kosten von 30.000 € für die erste Wohneinheit.

Fördert die BAFA auch Heizungen?

Den kompletten Heizungstausch fördert die KfW über das Programm KfW 458. Die BAFA ist für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik zuständig sowie für die Heizungsoptimierung und die Energieberatung.

Kann ich KfW und BAFA gleichzeitig nutzen?

Ja. Für einen Heizungstausch (KfW) und eine Dämmung oder neue Fenster (BAFA) stellen Sie zwei getrennte Anträge. Beide Förderungen sind kombinierbar, solange sie unterschiedliche Maßnahmen betreffen.

Was bringt der iSFP für die Förderung?

Der individuelle Sanierungsfahrplan schaltet bei BAFA-Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Bonus von 5 % frei und hebt die förderfähigen Kosten auf 60.000 € je Wohneinheit. Die Erstellung fördert die BAFA mit 50 %, maximal 650 € beim Ein- und Zweifamilienhaus.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Immer vor der Auftragsvergabe. Sowohl bei der KfW als auch bei der BAFA muss der Antrag gestellt sein, bevor Sie den Vertrag mit dem Fachunternehmen unterschreiben, sonst entfällt der Anspruch.

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