Aktuelle Fördersätze, Boni und Antragswege im Überblick
2026 fördert die KfW über das Programm KfW 458 den Austausch alter Öl-, Gas- und Kohleheizungen gegen erneuerbare Heizsysteme mit bis zu 70 % Zuschuss. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 € pro Wohneinheit — maximaler Zuschuss also 21.000 €. Der Antrag muss zwingend VOR der Beauftragung des Heizungsbauers gestellt werden.
| Förderbaustein | Zuschlag | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Erneuerbare Wärmeerzeugung (WP, Pellet, Solarthermie, …) |
| Effizienz-Bonus | +5 % | Natürliches Kältemittel bei Wärmepumpen (Propan R290) |
| Klima-Bonus | +20 % | Austausch einer funktionierenden Öl-/Gas-/Kohleheizung (30+ Jahre alt) |
| Einkommens-Bonus | +30 % | Zu versteuerndes Einkommen ≤ 40.000 €/Jahr |
| Maximum total | 70 % | Kombination aller Boni |
Förderfähig sind: Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Biomasseheizungen (Pellet, Holz-Hackschnitzel, Scheitholz), Solarthermieanlagen, innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien und Hybridheizungen mit EE-Anteil ≥ 65 %. Reine Gas- oder Öl-Brennwertheizungen werden NICHT gefördert, auch keine Gas-Hybride unter 65 % EE-Anteil.
Maximal 70 % Zuschuss sind möglich — aber nicht alle Boni gleichzeitig. Grundförderung 30 % + Klima-Bonus 20 % + Einkommens-Bonus 30 % = 80 %, wird aber auf 70 % gedeckelt. Der Effizienz-Bonus 5 % ist zusätzlich möglich bei Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Beispiel: Einkommensstarker Haushalt mit funktionierender Ölheizung tauscht auf Propan-Wärmepumpe = 30 % + 20 % + 5 % = 55 %.
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus kostet 2026 im Schnitt 28.000–38.000 € (inkl. Installation, Pufferspeicher, hydraulischer Abgleich). Mit 55 % Förderung (typisches Szenario) reduziert sich der Eigenanteil auf 12.600–17.100 €. Pellet-Heizungen liegen bei 22.000–32.000 €, Solarthermie-Kombinationen ab 15.000 €.
Der Antrag wird vom Gebäudeeigentümer gestellt — über das KfW-Zuschussportal. Voraussetzung ist ein Liefer- und Leistungsvertrag (LLV) mit einem Fachunternehmen, der unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht. Zusätzlich benötigt man eine BnD-Nummer vom Energieeffizienz-Experten (z.B. uns), die die technische Eignung bestätigt.
ZWINGEND vor Beauftragung des Handwerkers. Der LLV muss unter der aufschiebenden Bedingung des Förderzusagebescheids stehen. Nachträgliche Anträge (nach Auftragserteilung oder Installationsbeginn) werden abgelehnt und sind nicht heilbar — ein häufiger teurer Fehler.
Die Bearbeitungszeit liegt 2026 bei 4–10 Wochen. Eine Bewilligung ist 36 Monate gültig, d.h. die Installation kann bis zu 3 Jahre nach Bewilligung erfolgen.
Ja, beide Boni sind kombinierbar (max. Deckelung auf 70 %). Einkommens-Bonus gilt bei zvE ≤ 40.000 €, Klima-Bonus bei Austausch funktionsfähiger alter Heizung ≥ 30 Jahre.
Für den Einkommens-Bonus ja — benötigt wird der Einkommensteuerbescheid des jeweils letzten Jahres. Bei Paaren wird das gemeinsame zvE bewertet.
Wir kommen persönlich zu Ihnen — unser Hauptstandort ist Mölln (SH), mit bundesweiter Vor-Ort-Beratung.
30-minütige telefonische Erstberatung — wir prüfen Ihre Förderoptionen unverbindlich und melden uns innerhalb von 24 Stunden.