eco Energieberater
Ratgeber

Heizung tauschen: Kosten 2026 und was nach Förderung bleibt

Wärmepumpe, Pellet oder Gas – Richtwerte, Förderung und der richtige Ablauf

Ein Heizungstausch kostet 2026 je nach Technik ca. 25.000–40.000 € vor Förderung – doch über die KfW-Heizungsförderung (KfW 458) sind bis zu 70 % Zuschuss möglich. Welche Heizung sich für Ihr Gebäude rechnet, welche über die KfW gefördert wird und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen sollten, erfahren Sie hier.

Heizung tauschen: Kostenvergleich 2026 der Heizungsarten

Was der Austausch Ihrer Heizung kostet, hängt stark von der gewählten Technik, dem Zustand des Gebäudes und dem Aufwand vor Ort ab. Feste Preise kann seriös niemand nennen – die folgenden Richtwerte dienen nur als grobe Orientierung und gelten vor Abzug jeder Förderung:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe inklusive Einbau: ca. 27.000–40.000 €
  • Pelletheizung inklusive Lager und Montage: ca. 25.000–40.000 €
  • Reine Gas-Brennwertheizung: deutlich günstiger, aber ohne Zukunftsförderung

Die reine Gasheizung wirkt zunächst preiswert, erfüllt das GEG aber nur mit dem Nachweis von 65 % erneuerbarer Energie – etwa als Hybrid- oder Biomethanlösung – und wird nicht über die KfW gefördert. Wärmepumpe und Pellet liegen in der Anschaffung höher, sichern Ihnen dafür aber Zuschüsse und niedrigere Betriebskosten. Entscheidend ist am Ende nicht der Angebotspreis, sondern was nach Förderung tatsächlich bei Ihnen verbleibt.

KfW 458: Welche Heizung wird 2026 gefördert?

Zuschüsse für den Heizungstausch laufen 2026 über die KfW-Heizungsförderung (KfW 458). Gefördert werden ausschließlich erneuerbare Heizungen – Wärmepumpe, Biomasse bzw. Pellet, Solarthermie und der Anschluss an ein Wärmenetz. Reine Gas- oder Ölheizungen sind davon ausgeschlossen.

Die Bonusstufen lassen sich kombinieren, gedeckelt auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten:

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeits-Bonus (Austausch alter fossiler Heizung): 20 %
  • Einkommensbonus (Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr): bis zu 30 %
  • Effizienzbonus: 5 %

Die förderfähigen Höchstkosten liegen bei 30.000 € für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus. Das GEG (§ 71) verlangt bei jeder neuen Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energie; im Bestand ist diese Pflicht an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt (Kommunen über 100.000 Einwohner bis 30.06.2026, kleinere bis 30.06.2028). Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden.

Warum die Wärmepumpe langfristig oft günstiger ist

Bei der Anschaffung ist die Wärmepumpe selten die billigste Option – über die Nutzungsdauer sieht die Rechnung meist anders aus. Sie gewinnt aus einer Kilowattstunde Strom ein Mehrfaches an Wärme, nutzt kostenlose Umweltenergie und ist von schwankenden Brennstoffpreisen weitgehend unabhängig. Mit bis zu 70 % Förderung sinkt der Eigenanteil zusätzlich deutlich.

Damit Zuschuss und Effizienz zusammenpassen, sollten Sie die Reihenfolge einhalten:

  • Heizlast ermitteln und hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchführen (raumweise Heizlast nach DIN EN 12831, seit 2023 Pflicht)
  • Förderantrag bei der KfW stellen – zwingend VOR der Auftragsvergabe
  • Erst nach der Förderzusage den Fachbetrieb beauftragen und einbauen lassen

Als DENA-gelisteter, BAFA-zugelassener Energieberater begleiten wir Sie bundesweit von der Heizlastberechnung über den Förderantrag bis zum Einbau. Eine BAFA-geförderte Energieberatung mit iSFP übernimmt 50 % des Honorars, sodass Ihr Eigenanteil bei maximal 650 € (EFH/ZFH) liegt. Die Erstberatung ist kostenlos, zum Festpreis und mit Rückmeldung in unter 24 Stunden.

Häufige Fragen

Was kostet es 2026, die Heizung zu tauschen?

Feste Preise gibt es nicht. Als grobe Orientierung vor Förderung liegt eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bei ca. 27.000–40.000 €, eine Pelletheizung bei ca. 25.000–40.000 € und eine reine Gas-Brennwertheizung darunter. Der tatsächliche Preis hängt von Gebäude, Technik und Aufwand vor Ort ab.

Welche Heizungen werden über die KfW 458 gefördert?

Die KfW-Heizungsförderung (KfW 458) fördert ausschließlich erneuerbare Heizungen: Wärmepumpe, Biomasse bzw. Pellet, Solarthermie und den Anschluss an ein Wärmenetz. Reine Gas- oder Ölheizungen werden nicht über die KfW 458 gefördert.

Wie viel Förderung bekomme ich maximal?

Maximal 70 % der förderfähigen Kosten. Sie setzen sich zusammen aus 30 % Grundförderung, 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus, bis zu 30 % Einkommensbonus (Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr) und 5 % Effizienzbonus. Die förderfähigen Höchstkosten betragen 30.000 € für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus.

Muss ich meine funktionierende Heizung austauschen?

Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Die 65-%-Pflicht nach GEG § 71 greift bei neuen Heizungen und ist im Bestand an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt – große Kommunen bis 30.06.2026, kleinere bis 30.06.2028.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Den Förderantrag bei der KfW müssen Sie zwingend vor der Auftragsvergabe stellen. Erst nach der Förderzusage sollten Sie den Fachbetrieb beauftragen. Zuvor sind die Heizlastberechnung und der hydraulische Abgleich nach Verfahren B nötig.

Persönliche Beratung & Festpreis-Angebot

Kostenlose Erstberatung — wir prüfen Ihre Förderung und nennen einen klaren Festpreis. Antwort innerhalb 24 Stunden.