Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis gemäß GEG 2024 — schnell, korrekt, zertifiziert
Der Energieausweis ist beim Verkauf oder der Vermietung eines Wohngebäudes in Villingen-Schwenningen gesetzlich vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen als DENA-gelistete Experten sowohl Bedarfsausweise (berechnet aus Bauteilen, ab 250 €) als auch Verbrauchsausweise (aus den letzten 3 Jahren Energieverbrauch, ab 80 €) aus — GEG 2024-konform und gültig für 10 Jahre.
Für einen Verbrauchsausweis: Energieabrechnungen der letzten 3 Jahre (Gas/Öl/Fernwärme/Strom), Angaben zur Wohnfläche und zum Baujahr, Foto der Heizungsanlage. Für einen Bedarfsausweis: Grundrisse und Schnitte des Gebäudes, Angaben zu Baujahr und letzten Sanierungen (Fenster, Dämmung, Heizung), Baujahrslisten der Heizung. Wenn Unterlagen fehlen, nehmen wir die fehlenden Daten im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung in Villingen-Schwenningen auf.
Die Pflichten rund um den Energieausweis in Villingen-Schwenningen sind klar geregelt: Inserat muss die Kennwerte enthalten, Ausweis muss beim Besichtigungstermin vorliegen, Kopie muss bei Übergabe an neue Eigentümer/Mieter ausgehändigt werden. Die Pflicht beginnt bei Ankündigung des Mietverhältnisses oder Verkaufs, nicht erst bei Unterschrift.
Ob Sie in Villingen-Schwenningen einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis brauchen, hängt von Baujahr und Nutzung ab: Für Einfamilienhäuser unter 5 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden und nicht auf WSchV-77-Niveau saniert sind, ist der Bedarfsausweis zwingend. Alle anderen Gebäude haben Wahlfreiheit — wir beraten Sie, welche Variante für Ihr Objekt günstiger und aussagekräftiger ist.
In Villingen-Schwenningen benötigen laut Zensus 2022 rund 57% der Wohngebäude einen Bedarfsausweis, weil sie vor 1978 gebaut und nicht auf WSchV-77-Niveau saniert wurden. Das betrifft vor allem Eigentümer in den Stadtteilen Villingen, Schwenningen, Marbach, Obereschach.
Ein typischer Fall aus Villingen-Schwenningen: Doppelhaushälfte, Baujahr 1978, 120 m², Heizkörper-Dämmung 2018, Fenster Uw 1,3. Verbrauchsausweis aus den letzten 3 Jahren: Endenergie 128 kWh/m²·a (Klasse D). Kosten: 120 €. Ausgestellt in 4 Werktagen.
In Villingen-Schwenningen gilt die bundesweite Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden, ist zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten seit 2009 ist generell nur der Bedarfsausweis zulässig.
Ein Energieausweis — ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — ist 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf oder nach wesentlichen energetischen Sanierungen (z.B. neue Heizung, Dämmung, Fenstertausch) muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Für den Verkauf oder die Neuvermietung eines Gebäudes in Villingen-Schwenningen muss ein gültiger Ausweis bereits zum Besichtigungstermin vorliegen — nicht erst zur Unterschrift.
Ein Verbrauchsausweis ist in 3–5 Werktagen fertig, wenn Sie uns alle Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre digital zur Verfügung stellen. Ein Bedarfsausweis benötigt 5–10 Werktage, da zunächst eine Gebäudeaufnahme mit Berechnung der einzelnen Bauteile erfolgen muss. Bei Eilbedarf (Kaufvertragstermin, Makler-Exposé) bieten wir Express-Ausstellung innerhalb von 2 Werktagen gegen Aufpreis an.
Verstöße gegen die Energieausweispflicht können in Villingen-Schwenningen (wie bundesweit) mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden. Die zuständige Behörde prüft stichprobenartig. Makler dürfen eine Immobilie in Villingen-Schwenningen ohne gültigen Energieausweis rechtlich nicht inserieren — beim Verkauf fehlt damit oft das Exposé. Ein nachträglich gestellter Ausweis ist jederzeit möglich, Bußgelder werden aber rückwirkend erhoben.
In Villingen-Schwenningen kostet ein Verbrauchsausweis ab 80 € (für Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten und vorhandenen Energieabrechnungen). Ein Bedarfsausweis liegt bei 250–450 €, abhängig von Gebäudegröße und Komplexität. Für unsanierte Gebäude vor 1978 ist in Villingen-Schwenningen (wie überall in Deutschland) zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich — ein Verbrauchsausweis reicht hier nicht.
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