Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis gemäß GEG 2024 — schnell, korrekt, zertifiziert
Der Energieausweis ist beim Verkauf oder der Vermietung eines Wohngebäudes in Ulm gesetzlich vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen als DENA-gelistete Experten sowohl Bedarfsausweise (berechnet aus Bauteilen, ab 250 €) als auch Verbrauchsausweise (aus den letzten 3 Jahren Energieverbrauch, ab 80 €) aus — GEG 2024-konform und gültig für 10 Jahre.
Je nach Ausweistyp sind in Ulm unterschiedliche Daten nötig: Verbrauchsausweis — Energieabrechnungen der letzten 3 Jahre (bei Gas auch Normjahrkorrektur), Baualtersnachweis, Heizungsart. Bedarfsausweis — komplette Gebäudehüllenanalyse, alle Bauteil-U-Werte, Heizungsanlageneffizienz. Wir bekommen viele Daten auch aus öffentlichen Bauaktenarchiven.
Die Energieausweis-Vorlagepflicht in Ulm betrifft jeden Eigentümer, der sein Wohngebäude verkaufen oder neu vermieten möchte. Verstöße werden von der Aufsichtsbehörde des Landes verfolgt und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Für Käufer gilt: Ohne gültigen Energieausweis kann ein Kaufvertrag später angefochten werden.
In Ulm gelten die bundesweiten GEG-Regeln: Verbrauchsausweise sind schneller und günstiger (ab 80 €), aber stark abhängig vom Nutzerverhalten der Vergangenheit. Bedarfsausweise basieren auf berechneten Bauteilen und sind aussagekräftiger — sie sind Pflicht für alle Neubauten seit 2009 und für unsanierte Gebäude vor 1978 mit weniger als 5 Wohneinheiten.
Bei Klimadaten von 1870 Sonnenstunden und 3350 Heizgradtagen liefert die Energieausweis-Berechnung in Ulm typische Endenergie-Werte zwischen 120 und 280 kWh/m² pro Jahr — abhängig von Heizungsart und Dämmstandard.
Ein typischer Fall aus Ulm: Doppelhaushälfte, Baujahr 1978, 120 m², Heizkörper-Dämmung 2018, Fenster Uw 1,3. Verbrauchsausweis aus den letzten 3 Jahren: Endenergie 128 kWh/m²·a (Klasse D). Kosten: 120 €. Ausgestellt in 4 Werktagen.
Ein Energieausweis — ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — ist 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf oder nach wesentlichen energetischen Sanierungen (z.B. neue Heizung, Dämmung, Fenstertausch) muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Für den Verkauf oder die Neuvermietung eines Gebäudes in Ulm muss ein gültiger Ausweis bereits zum Besichtigungstermin vorliegen — nicht erst zur Unterschrift.
Verstöße gegen die Energieausweispflicht können in Ulm (wie bundesweit) mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden. Die zuständige Behörde prüft stichprobenartig. Makler dürfen eine Immobilie in Ulm ohne gültigen Energieausweis rechtlich nicht inserieren — beim Verkauf fehlt damit oft das Exposé. Ein nachträglich gestellter Ausweis ist jederzeit möglich, Bußgelder werden aber rückwirkend erhoben.
Ein Verbrauchsausweis ist in 3–5 Werktagen fertig, wenn Sie uns alle Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre digital zur Verfügung stellen. Ein Bedarfsausweis benötigt 5–10 Werktage, da zunächst eine Gebäudeaufnahme mit Berechnung der einzelnen Bauteile erfolgen muss. Bei Eilbedarf (Kaufvertragstermin, Makler-Exposé) bieten wir Express-Ausstellung innerhalb von 2 Werktagen gegen Aufpreis an.
In Ulm kostet ein Verbrauchsausweis ab 80 € (für Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten und vorhandenen Energieabrechnungen). Ein Bedarfsausweis liegt bei 250–450 €, abhängig von Gebäudegröße und Komplexität. Für unsanierte Gebäude vor 1978 ist in Ulm (wie überall in Deutschland) zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich — ein Verbrauchsausweis reicht hier nicht.
In Ulm gilt die bundesweite Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden, ist zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten seit 2009 ist generell nur der Bedarfsausweis zulässig.
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