Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis gemäß GEG 2024 — schnell, korrekt, zertifiziert
Der Energieausweis ist beim Verkauf oder der Vermietung eines Wohngebäudes in Regensburg gesetzlich vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen als DENA-gelistete Experten sowohl Bedarfsausweise (berechnet aus Bauteilen, ab 250 €) als auch Verbrauchsausweise (aus den letzten 3 Jahren Energieverbrauch, ab 80 €) aus — GEG 2024-konform und gültig für 10 Jahre.
Die Pflichten rund um den Energieausweis in Regensburg sind klar geregelt: Inserat muss die Kennwerte enthalten, Ausweis muss beim Besichtigungstermin vorliegen, Kopie muss bei Übergabe an neue Eigentümer/Mieter ausgehändigt werden. Die Pflicht beginnt bei Ankündigung des Mietverhältnisses oder Verkaufs, nicht erst bei Unterschrift.
Die Dokumentenbeschaffung für Energieausweise in Regensburg ist unkompliziert: Die meisten Eigentümer haben Heizkostenabrechnungen griffbereit. Schwieriger wird es bei den Bauakten für den Bedarfsausweis — wenn diese fehlen (häufig bei Altbauten), nehmen wir das Gebäude vor Ort auf und dokumentieren die Bauteilwerte messtechnisch.
In Regensburg gelten die bundesweiten GEG-Regeln: Verbrauchsausweise sind schneller und günstiger (ab 80 €), aber stark abhängig vom Nutzerverhalten der Vergangenheit. Bedarfsausweise basieren auf berechneten Bauteilen und sind aussagekräftiger — sie sind Pflicht für alle Neubauten seit 2009 und für unsanierte Gebäude vor 1978 mit weniger als 5 Wohneinheiten.
Für den typischen Gebäudebestand in Regensburg (UNESCO-Welterbe mittelalterliche Altstadt (strengster Denkmalschutz), Gründerzeit) empfehlen wir in 70 % der Fälle einen Bedarfsausweis, weil er aussagekräftiger ist und bessere Grundlage für Kaufentscheidungen liefert. Verbrauchsausweise haben eine hohe Abhängigkeit vom Nutzerverhalten.
Ein Beispiel aus einem Mehrfamilienhaus in Regensburg: 8 Wohneinheiten, Baujahr 1962, Zentralheizung Gas, teilweise saniert. Verbrauchsausweis auf Basis der letzten 3 Jahre: 195 kWh/m²·a (Klasse F). Kosten: 295 € — für den Verkauf ausreichend.
Verstöße gegen die Energieausweispflicht können in Regensburg (wie bundesweit) mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden. Die zuständige Behörde prüft stichprobenartig. Makler dürfen eine Immobilie in Regensburg ohne gültigen Energieausweis rechtlich nicht inserieren — beim Verkauf fehlt damit oft das Exposé. Ein nachträglich gestellter Ausweis ist jederzeit möglich, Bußgelder werden aber rückwirkend erhoben.
Ein Energieausweis — ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — ist 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf oder nach wesentlichen energetischen Sanierungen (z.B. neue Heizung, Dämmung, Fenstertausch) muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Für den Verkauf oder die Neuvermietung eines Gebäudes in Regensburg muss ein gültiger Ausweis bereits zum Besichtigungstermin vorliegen — nicht erst zur Unterschrift.
In Regensburg gilt die bundesweite Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden, ist zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten seit 2009 ist generell nur der Bedarfsausweis zulässig.
Ein Verbrauchsausweis ist in 3–5 Werktagen fertig, wenn Sie uns alle Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre digital zur Verfügung stellen. Ein Bedarfsausweis benötigt 5–10 Werktage, da zunächst eine Gebäudeaufnahme mit Berechnung der einzelnen Bauteile erfolgen muss. Bei Eilbedarf (Kaufvertragstermin, Makler-Exposé) bieten wir Express-Ausstellung innerhalb von 2 Werktagen gegen Aufpreis an.
In Regensburg kostet ein Verbrauchsausweis ab 80 € (für Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten und vorhandenen Energieabrechnungen). Ein Bedarfsausweis liegt bei 250–450 €, abhängig von Gebäudegröße und Komplexität. Für unsanierte Gebäude vor 1978 ist in Regensburg (wie überall in Deutschland) zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich — ein Verbrauchsausweis reicht hier nicht.
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