Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis gemäß GEG 2024 — schnell, korrekt, zertifiziert
Der Energieausweis ist beim Verkauf oder der Vermietung eines Wohngebäudes in Mülheim an der Ruhr gesetzlich vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen als DENA-gelistete Experten sowohl Bedarfsausweise (berechnet aus Bauteilen, ab 250 €) als auch Verbrauchsausweise (aus den letzten 3 Jahren Energieverbrauch, ab 80 €) aus — GEG 2024-konform und gültig für 10 Jahre.
Ob Sie in Mülheim an der Ruhr einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis brauchen, hängt von Baujahr und Nutzung ab: Für Einfamilienhäuser unter 5 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden und nicht auf WSchV-77-Niveau saniert sind, ist der Bedarfsausweis zwingend. Alle anderen Gebäude haben Wahlfreiheit — wir beraten Sie, welche Variante für Ihr Objekt günstiger und aussagekräftiger ist.
Der Energieausweis muss in Mülheim an der Ruhr spätestens bei der Besichtigung eines zum Verkauf oder zur Vermietung stehenden Gebäudes unaufgefordert vorgelegt werden. Beim Verkauf muss er an den Käufer übergeben werden, bei der Vermietung muss der Mieter ihn einsehen können. Außerdem müssen Energieausweisdaten (Endenergieverbrauch, Baujahr, Heizungsart) in jedem Immobilieninserat genannt werden — Verstöße können in Mülheim an der Ruhr Bußgelder bis 10.000 € nach sich ziehen.
Für Ihren Energieausweis in Mülheim an der Ruhr benötigen wir: beim Verbrauchsausweis Energieabrechnungen von 36 aufeinanderfolgenden Monaten, Wohnflächenangabe, Baujahr. Beim Bedarfsausweis: Grundrisse, Schnitte, Fenstertyp mit Uw-Wert, Dachaufbau, Kellerdecke, Heizungstyp mit Nennleistung, Baujahr der Heizungsanlage.
In Mülheim an der Ruhr benötigen laut Zensus 2022 rund 59% der Wohngebäude einen Bedarfsausweis, weil sie vor 1978 gebaut und nicht auf WSchV-77-Niveau saniert wurden. Das betrifft vor allem Eigentümer in den Stadtteilen Altstadt, Broich, Speldorf, Saarn.
Aus unserer Praxis in Mülheim an der Ruhr: Reihenhaus Baujahr 1995, 140 m², moderne Gas-Brennwert-Heizung, 3-fach-Verglasung nachgerüstet 2019. Beide Ausweisarten möglich — Kunde entschied sich für Bedarfsausweis, weil die Verkaufssituation eine belastbare Berechnung brauchte.
In Mülheim an der Ruhr gilt die bundesweite Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden, ist zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten seit 2009 ist generell nur der Bedarfsausweis zulässig.
Verstöße gegen die Energieausweispflicht können in Mülheim an der Ruhr (wie bundesweit) mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden. Die zuständige Behörde prüft stichprobenartig. Makler dürfen eine Immobilie in Mülheim an der Ruhr ohne gültigen Energieausweis rechtlich nicht inserieren — beim Verkauf fehlt damit oft das Exposé. Ein nachträglich gestellter Ausweis ist jederzeit möglich, Bußgelder werden aber rückwirkend erhoben.
In Mülheim an der Ruhr kostet ein Verbrauchsausweis ab 80 € (für Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten und vorhandenen Energieabrechnungen). Ein Bedarfsausweis liegt bei 250–450 €, abhängig von Gebäudegröße und Komplexität. Für unsanierte Gebäude vor 1978 ist in Mülheim an der Ruhr (wie überall in Deutschland) zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich — ein Verbrauchsausweis reicht hier nicht.
Ein Verbrauchsausweis ist in 3–5 Werktagen fertig, wenn Sie uns alle Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre digital zur Verfügung stellen. Ein Bedarfsausweis benötigt 5–10 Werktage, da zunächst eine Gebäudeaufnahme mit Berechnung der einzelnen Bauteile erfolgen muss. Bei Eilbedarf (Kaufvertragstermin, Makler-Exposé) bieten wir Express-Ausstellung innerhalb von 2 Werktagen gegen Aufpreis an.
Ein Energieausweis — ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — ist 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf oder nach wesentlichen energetischen Sanierungen (z.B. neue Heizung, Dämmung, Fenstertausch) muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Für den Verkauf oder die Neuvermietung eines Gebäudes in Mülheim an der Ruhr muss ein gültiger Ausweis bereits zum Besichtigungstermin vorliegen — nicht erst zur Unterschrift.
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