Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis gemäß GEG 2024 — schnell, korrekt, zertifiziert
Der Energieausweis ist beim Verkauf oder der Vermietung eines Wohngebäudes in Göttingen gesetzlich vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen als DENA-gelistete Experten sowohl Bedarfsausweise (berechnet aus Bauteilen, ab 250 €) als auch Verbrauchsausweise (aus den letzten 3 Jahren Energieverbrauch, ab 80 €) aus — GEG 2024-konform und gültig für 10 Jahre.
In Göttingen gelten die bundesweiten GEG-Regeln: Verbrauchsausweise sind schneller und günstiger (ab 80 €), aber stark abhängig vom Nutzerverhalten der Vergangenheit. Bedarfsausweise basieren auf berechneten Bauteilen und sind aussagekräftiger — sie sind Pflicht für alle Neubauten seit 2009 und für unsanierte Gebäude vor 1978 mit weniger als 5 Wohneinheiten.
Für einen Verbrauchsausweis: Energieabrechnungen der letzten 3 Jahre (Gas/Öl/Fernwärme/Strom), Angaben zur Wohnfläche und zum Baujahr, Foto der Heizungsanlage. Für einen Bedarfsausweis: Grundrisse und Schnitte des Gebäudes, Angaben zu Baujahr und letzten Sanierungen (Fenster, Dämmung, Heizung), Baujahrslisten der Heizung. Wenn Unterlagen fehlen, nehmen wir die fehlenden Daten im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung in Göttingen auf.
Wer in Göttingen seine Immobilie ohne gültigen Energieausweis vermietet oder verkauft, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 € — und eine rechtliche Anfechtung durch Mieter oder Käufer. Die Ausweispflicht gilt für alle Wohngebäude mit Ausnahme von Kleinstgebäuden unter 50 m² und bestimmten Denkmalschutzobjekten. Im Zweifel: Nachfragen statt verzichten.
In Göttingen benötigen laut Zensus 2022 rund 57% der Wohngebäude einen Bedarfsausweis, weil sie vor 1978 gebaut und nicht auf WSchV-77-Niveau saniert wurden. Das betrifft vor allem Eigentümer in den Stadtteilen Altstadt, Weststadt, Nordstadt, Oststadt.
Konkret in Göttingen: Altbau mit Denkmalschutz, Baujahr 1911, 220 m², Kachelofen + Öl-Zusatzheizung. Bedarfsausweis mit spezieller Denkmal-Systematik: Endenergie 310 kWh/m²·a (Klasse H). Hinweis: Für Denkmalgebäude gilt die Ausweispflicht nur eingeschränkt.
Ein Energieausweis — ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — ist 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf oder nach wesentlichen energetischen Sanierungen (z.B. neue Heizung, Dämmung, Fenstertausch) muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Für den Verkauf oder die Neuvermietung eines Gebäudes in Göttingen muss ein gültiger Ausweis bereits zum Besichtigungstermin vorliegen — nicht erst zur Unterschrift.
In Göttingen kostet ein Verbrauchsausweis ab 80 € (für Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten und vorhandenen Energieabrechnungen). Ein Bedarfsausweis liegt bei 250–450 €, abhängig von Gebäudegröße und Komplexität. Für unsanierte Gebäude vor 1978 ist in Göttingen (wie überall in Deutschland) zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich — ein Verbrauchsausweis reicht hier nicht.
In Göttingen gilt die bundesweite Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden, ist zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten seit 2009 ist generell nur der Bedarfsausweis zulässig.
Ein Verbrauchsausweis ist in 3–5 Werktagen fertig, wenn Sie uns alle Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre digital zur Verfügung stellen. Ein Bedarfsausweis benötigt 5–10 Werktage, da zunächst eine Gebäudeaufnahme mit Berechnung der einzelnen Bauteile erfolgen muss. Bei Eilbedarf (Kaufvertragstermin, Makler-Exposé) bieten wir Express-Ausstellung innerhalb von 2 Werktagen gegen Aufpreis an.
Verstöße gegen die Energieausweispflicht können in Göttingen (wie bundesweit) mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden. Die zuständige Behörde prüft stichprobenartig. Makler dürfen eine Immobilie in Göttingen ohne gültigen Energieausweis rechtlich nicht inserieren — beim Verkauf fehlt damit oft das Exposé. Ein nachträglich gestellter Ausweis ist jederzeit möglich, Bußgelder werden aber rückwirkend erhoben.
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