Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis gemäß GEG 2024 — schnell, korrekt, zertifiziert
Der Energieausweis ist beim Verkauf oder der Vermietung eines Wohngebäudes in Bochum gesetzlich vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen als DENA-gelistete Experten sowohl Bedarfsausweise (berechnet aus Bauteilen, ab 250 €) als auch Verbrauchsausweise (aus den letzten 3 Jahren Energieverbrauch, ab 80 €) aus — GEG 2024-konform und gültig für 10 Jahre.
In Bochum gelten die bundesweiten GEG-Regeln: Verbrauchsausweise sind schneller und günstiger (ab 80 €), aber stark abhängig vom Nutzerverhalten der Vergangenheit. Bedarfsausweise basieren auf berechneten Bauteilen und sind aussagekräftiger — sie sind Pflicht für alle Neubauten seit 2009 und für unsanierte Gebäude vor 1978 mit weniger als 5 Wohneinheiten.
Für einen Verbrauchsausweis: Energieabrechnungen der letzten 3 Jahre (Gas/Öl/Fernwärme/Strom), Angaben zur Wohnfläche und zum Baujahr, Foto der Heizungsanlage. Für einen Bedarfsausweis: Grundrisse und Schnitte des Gebäudes, Angaben zu Baujahr und letzten Sanierungen (Fenster, Dämmung, Heizung), Baujahrslisten der Heizung. Wenn Unterlagen fehlen, nehmen wir die fehlenden Daten im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung in Bochum auf.
Der Energieausweis muss in Bochum spätestens bei der Besichtigung eines zum Verkauf oder zur Vermietung stehenden Gebäudes unaufgefordert vorgelegt werden. Beim Verkauf muss er an den Käufer übergeben werden, bei der Vermietung muss der Mieter ihn einsehen können. Außerdem müssen Energieausweisdaten (Endenergieverbrauch, Baujahr, Heizungsart) in jedem Immobilieninserat genannt werden — Verstöße können in Bochum Bußgelder bis 10.000 € nach sich ziehen.
Für den typischen Gebäudebestand in Bochum (Zechensiedlungen, 50er/60er-Jahre-Wohnblöcke, Altbau Ehrenfeld) empfehlen wir in 70 % der Fälle einen Bedarfsausweis, weil er aussagekräftiger ist und bessere Grundlage für Kaufentscheidungen liefert. Verbrauchsausweise haben eine hohe Abhängigkeit vom Nutzerverhalten.
Aus unserer Praxis in Bochum: Reihenhaus Baujahr 1995, 140 m², moderne Gas-Brennwert-Heizung, 3-fach-Verglasung nachgerüstet 2019. Beide Ausweisarten möglich — Kunde entschied sich für Bedarfsausweis, weil die Verkaufssituation eine belastbare Berechnung brauchte.
In Bochum gilt die bundesweite Regelung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und nicht auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden, ist zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich. Für alle anderen Gebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten seit 2009 ist generell nur der Bedarfsausweis zulässig.
Verstöße gegen die Energieausweispflicht können in Bochum (wie bundesweit) mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden. Die zuständige Behörde prüft stichprobenartig. Makler dürfen eine Immobilie in Bochum ohne gültigen Energieausweis rechtlich nicht inserieren — beim Verkauf fehlt damit oft das Exposé. Ein nachträglich gestellter Ausweis ist jederzeit möglich, Bußgelder werden aber rückwirkend erhoben.
In Bochum kostet ein Verbrauchsausweis ab 80 € (für Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten und vorhandenen Energieabrechnungen). Ein Bedarfsausweis liegt bei 250–450 €, abhängig von Gebäudegröße und Komplexität. Für unsanierte Gebäude vor 1978 ist in Bochum (wie überall in Deutschland) zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich — ein Verbrauchsausweis reicht hier nicht.
Ein Verbrauchsausweis ist in 3–5 Werktagen fertig, wenn Sie uns alle Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre digital zur Verfügung stellen. Ein Bedarfsausweis benötigt 5–10 Werktage, da zunächst eine Gebäudeaufnahme mit Berechnung der einzelnen Bauteile erfolgen muss. Bei Eilbedarf (Kaufvertragstermin, Makler-Exposé) bieten wir Express-Ausstellung innerhalb von 2 Werktagen gegen Aufpreis an.
Ein Energieausweis — ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis — ist 10 Jahre lang gültig. Nach Ablauf oder nach wesentlichen energetischen Sanierungen (z.B. neue Heizung, Dämmung, Fenstertausch) muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Für den Verkauf oder die Neuvermietung eines Gebäudes in Bochum muss ein gültiger Ausweis bereits zum Besichtigungstermin vorliegen — nicht erst zur Unterschrift.
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