Wann ein Energieberater Pflicht ist, wann nicht — und wann er sich trotzdem lohnt
Bei vielen BAFA-Einzelmaßnahmen ist ein Energieberater (Energieeffizienz-Experte, EEE) nicht zwingend Pflicht — bei anderen schon. Und selbst wo er optional ist, bringt er über den iSFP-Bonus von +5 % oft mehr Zuschuss, als er kostet. Hier die klaren Regeln.
Ohne iSFP erhalten Sie auf BAFA-Einzelmaßnahmen 15 % Grundförderung. Mit iSFP kommen +5 % Bonus hinzu — bei 50.000 € förderfähigen Kosten sind das 2.500 € mehr. Der iSFP selbst ist zu 80 % gefördert (Eigenanteil max. 650 €). Schon ab einer mittelgroßen Maßnahme ist der Berater also ein Plus-Geschäft.
Der häufigste — und nicht heilbare — Fehler: den Auftrag an den Handwerker vor der Antragstellung erteilen. Weitere Stolperfallen sind falsche U-Werte, fehlende Fachunternehmererklärung und die Verwechslung von BAFA (Hülle) und KfW (Heizung). Wir prüfen Anträge auch ohne Vollmandat gegen ein kleines Honorar.
Für BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) ist kein Energieberater zwingend — der Fachbetrieb bestätigt die Anforderungen. Für den iSFP und für KfW-Effizienzhaus-Förderung ist ein Energieeffizienz-Experte dagegen Pflicht.
Meist ja: Mit iSFP gibt es +5 % Bonus auf alle Einzelmaßnahmen. Bei größeren Maßnahmen übersteigt der Bonus den Eigenanteil für den iSFP (max. 650 €) deutlich.
Ja, BAFA-Einzelmaßnahmen können Eigentümer selbst über das BAFA-Portal beantragen. Wichtig ist nur: der Antrag muss VOR der Auftragsvergabe gestellt werden.
Auftragsvergabe vor Antragstellung — das ist nicht heilbar. Weitere Gründe: U-Werte nicht eingehalten, fehlende Fachunternehmererklärung, falsches Programm gewählt.
Kostenlose Erstberatung — wir prüfen Ihre Förderung und nennen einen klaren Festpreis. Antwort innerhalb 24 Stunden.