Förderhöhe pro Wohneinheit, Deckel und wie Sie das Maximum herausholen
Beim Mehrfamilienhaus (MFH) wird die BAFA-Förderung pro Wohneinheit berechnet — das vervielfacht die möglichen Zuschüsse. Bis zu 20 % (15 % Grund + 5 % iSFP-Bonus) auf Einzelmaßnahmen, bei 60.000 € förderfähigen Kosten je Wohneinheit und Jahr. Hier die Regeln für MFH-Eigentümer und WEGs.
Der Förderdeckel von 60.000 € förderfähigen Kosten gilt je Wohneinheit und Kalenderjahr. Ein MFH mit 8 Wohneinheiten kommt also auf bis zu 480.000 € förderfähige Kosten pro Jahr — bei 20 % sind das bis zu 96.000 € Zuschuss. Eine Fassadendämmung für das ganze Haus wird so vielfach gefördert.
Auch beim MFH ist der iSFP zu 80 % gefördert — der Eigenanteil liegt bei max. 850 € für das gesamte Gebäude. Er sichert den +5 %-Bonus auf alle künftigen Maßnahmen aller Wohneinheiten. Gerade bei größeren Sanierungen ist das ein erheblicher Hebel.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wird die Förderung für das Gemeinschaftseigentum über die WEG beantragt. Ein Beschluss der Eigentümerversammlung ist meist nötig. Wir unterstützen WEGs bei Antrag, Maßnahmenreihenfolge und der Aufteilung der Förderung auf die Einheiten.
Pro Wohneinheit gelten bis zu 20 % (15 % Grund + 5 % iSFP-Bonus) auf bis zu 60.000 € förderfähige Kosten pro Jahr. Bei 8 Wohneinheiten sind das bis zu 96.000 € Zuschuss jährlich.
Pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Das macht die Förderung beim Mehrfamilienhaus besonders attraktiv.
Mit 80 % BAFA-Förderung liegt der Eigenanteil bei maximal 850 € für das gesamte Gebäude — unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten.
Für das Gemeinschaftseigentum beantragt die WEG die Förderung, meist nach Beschluss der Eigentümerversammlung. Wir begleiten den gesamten Prozess.
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