15–20 % Zuschuss auf Einzelmaßnahmen + 5 % iSFP-Bonus für Wohngebäude
Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist 2026 einer der wichtigsten Zuschüsse für energetische Sanierung in Augsburg. 15 % Grundförderung auf Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch, Lüftungsanlagen — plus 5 % iSFP-Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorab erstellt wurde. Wir begleiten Eigentümer in Augsburg durch den kompletten Antragsprozess als DENA-gelistete Experten.
Die BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderung wurde 2024 neu strukturiert. Für Eigentümer in Augsburg gilt seit 2025 und 2026: 15 % Grundförderung (vorher 20 %) auf Einzelmaßnahmen, dafür höhere Fördersätze bei Heizungstausch über KfW 458 (bis 70 %). Der iSFP-Bonus bleibt mit +5 % bestehen und macht sich bei jeder Maßnahme bezahlt. Die maximal förderfähigen Kosten sind weiterhin auf 60.000 € pro Wohneinheit pro Jahr gedeckelt — in Augsburg wie überall in Deutschland.
Die größten Fehler beim BAFA-Antrag in Augsburg: Antrag zu spät (nach Auftragserteilung = Ablehnung, nicht heilbar), fehlende Nachweise zu U-Werten der Bauteile, unvollständige Fachunternehmererklärung, unrichtige Angaben zur Gebäudegröße, vergessener iSFP-Bonus bei vorhandenem Sanierungsfahrplan. Wir prüfen jeden Antrag vor der Einreichung auf formale Korrektheit.
Nicht alle energetischen Maßnahmen sind in Augsburg über BAFA BEG EM förderfähig. Heizungen ab 2024 laufen über KfW 458 (bis 70 %), Energieberatung über BEG EB (80 %, gesondertes Programm), Neubau über KfW 297/298. BAFA bleibt für Dämmung, Fenster, Lüftung und Anlagenoptimierung zuständig. Wir ordnen Ihre Maßnahme beim kostenlosen Erstgespräch richtig zu.
Für Eigentümer in Augsburg ist die Kombination aus BAFA-Bundesförderung (15 % + 5 % iSFP-Bonus) und Energiespar-Förderprogramm Augsburg besonders attraktiv. Viele Maßnahmen erreichen so eine Gesamt-Förderquote von 25–35 % — bei typischen Sanierungskosten für Gebäude mit 55% Sanierungsbedarf.
In Augsburg beraten wir oft zu hydraulischem Abgleich: Regulär 1.500–3.500 € Kosten, davon 20 % BAFA-Förderung (300–700 €). Die Maßnahme rechnet sich schnell durch eingesparte Heizkosten — meist 100–180 € pro Jahr, also Amortisation unter 4 Jahren.
Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen in Augsburg beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, plus 5 % iSFP-Bonus. Bei einer Fassadendämmung mit 50.000 € förderfähigen Kosten sind das 10.000 € Zuschuss (mit iSFP). Die Fördersumme ist auf maximal 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt — also max. 12.000 € Zuschuss pro Wohneinheit pro Jahr. Das lässt sich über mehrere Jahre mehrfach nutzen.
Eine Ablehnung ist in den meisten Fällen heilbar. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind: Antrag nach Auftragserteilung gestellt (nicht heilbar), unvollständige Unterlagen, falsche Fördersystematik (EM statt WG oder umgekehrt), fehlende Fachunternehmererklärung, U-Werte nicht eingehalten. Bei formalen Fehlern ist ein Widerspruch innerhalb von 4 Wochen möglich. Wir prüfen für Eigentümer in Augsburg kostenfrei, ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat und stellen ihn bei Bedarf für Sie auf.
In Augsburg fördert die BAFA folgende Einzelmaßnahmen mit 15 % Grundförderung (+5 % iSFP-Bonus = 20 % insgesamt): Fassadendämmung (WDVS, Einblasdämmung), Dachdämmung, Kellerdeckendämmung, Fenstertausch (Uw ≤ 0,95 W/m²K), Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, hydraulischer Abgleich der Heizung, Sommerlicher Wärmeschutz, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik. Förderfähig sind bis zu 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr.
Der Antragsprozess in Augsburg ist bundesweit standardisiert: 1. BAFA-Portal öffnen, 2. Antrag online stellen mit iSFP-ID (falls vorhanden), 3. Zuwendungsbescheid abwarten (2–8 Wochen), 4. Handwerker beauftragen, 5. Maßnahme umsetzen, 6. Verwendungsnachweis einreichen mit Fachunternehmererklärung und Rechnungen, 7. Auszahlung (4–8 Wochen). Wichtig: Der Antrag muss ZWINGEND vor der Auftragserteilung an den Handwerker gestellt werden.
Ja, in den meisten Fällen lassen sich BAFA-Bundesmittel mit den Programmen von Energiespar-Förderprogramm Augsburg kombinieren. Die Förderquoten addieren sich bis zu den jeweiligen Obergrenzen (in der Regel 60–75 % Gesamtförderung). Wichtig: Jede Förderung muss separat beantragt werden, und der Antrag bei den Landes-/Stadtprogrammen muss vor dem BAFA-Antrag erfolgen. Wir koordinieren die Anträge für Eigentümer in Augsburg in der richtigen Reihenfolge.
Wir beraten auch in der Region um Augsburg.
Wir bieten das vollständige Spektrum für Wohngebäude.
Kostenlose Erstberatung in 30 Minuten — wir prüfen unverbindlich, welche Förderung maximal möglich ist. Rückmeldung innerhalb 24 Stunden.