Alles zu BEG EM, Energieberatung und iSFP-Bonus
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die zentrale Stelle für Fördermittel im Wohngebäudesektor. 2026 gelten die BEG-EM-Sätze (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen): 15 % Grundförderung für jede einzelne Maßnahme, +5 % iSFP-Bonus, sowie bis zu 80 % für die Energieberatung selbst. Die Förderung wird als Direkt-Zuschuss ausgezahlt, eine Rückzahlung entfällt.
| Maßnahme | Fördersatz 2026 | Max. Fördersumme | iSFP-Bonus möglich |
|---|---|---|---|
| Wärmedämmung Fassade (WDVS) | 15 % | 60.000 € | Ja (+5 %) |
| Dämmung oberste Geschossdecke | 15 % | 60.000 € | Ja (+5 %) |
| Kellerdeckendämmung | 15 % | 60.000 € | Ja (+5 %) |
| Fenstertausch (U ≤ 0,95 W/m²K) | 15 % | 60.000 € | Ja (+5 %) |
| Lüftungsanlage mit WRG | 15 % | 60.000 € | Ja (+5 %) |
| Hydraulischer Abgleich | 15 % | 60.000 € | Ja (+5 %) |
| Energieberatung (Vor-Ort, iSFP) | 80 % | max. 650 € (EFH/ZFH) | — (ist Voraussetzung) |
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die Eigentümer eines Wohngebäudes in Deutschland sind — also Privatpersonen, Vermieter, WEGs, Unternehmen und Kommunen. Voraussetzung: das Gebäude muss älter als 5 Jahre sein (Baujahr oder Inbetriebnahme) und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Für Neubauten gelten die KfW-Programme, nicht BAFA.
Schritt 1: Energieberater beauftragen (bei iSFP-Bonus zwingend). Schritt 2: Antrag über das BAFA-Portal VOR der Auftragserteilung an den Handwerker stellen. Schritt 3: Zuwendungsbescheid abwarten (2–8 Wochen). Schritt 4: Maßnahme durchführen. Schritt 5: Nach Fertigstellung Verwendungsnachweis einreichen mit Fachunternehmererklärung und Rechnungen. Schritt 6: Auszahlung (4–8 Wochen).
Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Zuschlag von +5 % auf jede BAFA-geförderte Einzelmaßnahme, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor Maßnahmenbeginn vorliegt. Praktisches Beispiel: Statt 15 % bekommen Sie 20 % Förderung. Bei einer 60.000-€-Maßnahme sind das 3.000 € zusätzlich — während der iSFP selbst nur ca. 650 € Eigenanteil kostet. Die Rendite ist offensichtlich.
Nicht förderfähig sind: Standard-Reparaturen ohne Energiegewinn, Eigenleistungen (nur Material bei Fachunternehmerleistung abrechenbar), Maßnahmen unter 2.000 € Mindestinvestition, Gastherme ohne Hybrid-Anbindung, Öl- und Kohleheizungen, Gebäude jünger als 5 Jahre. Auch Energieausweise sind keine BAFA-Förderleistung — nur die Vor-Ort-Beratung mit iSFP.
Die förderfähigen Kosten sind auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr begrenzt. Bei Einzelmaßnahmen mit 20 % (inkl. iSFP-Bonus) sind das maximal 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Für Mehrfamilienhäuser multipliziert sich die Förderung pro Wohneinheit. Die Obergrenze kann durch mehrere Anträge über mehrere Jahre hinweg genutzt werden — clevere Eigentümer planen ihre Sanierung in 2–3 Antragsstufen.
Von Antragstellung bis Zuwendungsbescheid dauert es 2–8 Wochen, abhängig von der Auslastung. Nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung in der Regel binnen 4–8 Wochen.
Ja — jede Einzelmaßnahme kann einzeln beantragt werden. Die Obergrenze von 60.000 € förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Jahr gilt allerdings für die Summe aller Anträge.
Ja, der iSFP muss VOR dem Antragsdatum erstellt und dem Antragsteller übergeben worden sein, damit der iSFP-Bonus anerkannt wird. Antrag ohne iSFP: 15 % Förderung. Antrag mit iSFP: 20 % Förderung.
Wir kommen persönlich zu Ihnen — unser Hauptstandort ist Mölln (SH), mit bundesweiter Vor-Ort-Beratung.
30-minütige telefonische Erstberatung — wir prüfen Ihre Förderoptionen unverbindlich und melden uns innerhalb von 24 Stunden.