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Ratgeber · 2026

BAFA-Förderung 2026 — Höhe, Antrag und Voraussetzungen für Wohngebäude

Alles zu BEG EM, Energieberatung und iSFP-Bonus

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die zentrale Stelle für Fördermittel im Wohngebäudesektor. 2026 gelten die BEG-EM-Sätze (Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen): 15 % Grundförderung für jede einzelne Maßnahme, +5 % iSFP-Bonus, sowie bis zu 80 % für die Energieberatung selbst. Die Förderung wird als Direkt-Zuschuss ausgezahlt, eine Rückzahlung entfällt.

Maßnahme Fördersatz 2026 Max. Fördersumme iSFP-Bonus möglich
Wärmedämmung Fassade (WDVS) 15 % 60.000 € Ja (+5 %)
Dämmung oberste Geschossdecke 15 % 60.000 € Ja (+5 %)
Kellerdeckendämmung 15 % 60.000 € Ja (+5 %)
Fenstertausch (U ≤ 0,95 W/m²K) 15 % 60.000 € Ja (+5 %)
Lüftungsanlage mit WRG 15 % 60.000 € Ja (+5 %)
Hydraulischer Abgleich 15 % 60.000 € Ja (+5 %)
Energieberatung (Vor-Ort, iSFP) 80 % max. 650 € (EFH/ZFH) — (ist Voraussetzung)

Wer kann BAFA-Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die Eigentümer eines Wohngebäudes in Deutschland sind — also Privatpersonen, Vermieter, WEGs, Unternehmen und Kommunen. Voraussetzung: das Gebäude muss älter als 5 Jahre sein (Baujahr oder Inbetriebnahme) und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Für Neubauten gelten die KfW-Programme, nicht BAFA.

Wie läuft der BAFA-Antrag 2026 ab?

Schritt 1: Energieberater beauftragen (bei iSFP-Bonus zwingend). Schritt 2: Antrag über das BAFA-Portal VOR der Auftragserteilung an den Handwerker stellen. Schritt 3: Zuwendungsbescheid abwarten (2–8 Wochen). Schritt 4: Maßnahme durchführen. Schritt 5: Nach Fertigstellung Verwendungsnachweis einreichen mit Fachunternehmererklärung und Rechnungen. Schritt 6: Auszahlung (4–8 Wochen).

Was ist der iSFP-Bonus und wie funktioniert er?

Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Zuschlag von +5 % auf jede BAFA-geförderte Einzelmaßnahme, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor Maßnahmenbeginn vorliegt. Praktisches Beispiel: Statt 15 % bekommen Sie 20 % Förderung. Bei einer 60.000-€-Maßnahme sind das 3.000 € zusätzlich — während der iSFP selbst nur ca. 650 € Eigenanteil kostet. Die Rendite ist offensichtlich.

Was wird NICHT gefördert?

Nicht förderfähig sind: Standard-Reparaturen ohne Energiegewinn, Eigenleistungen (nur Material bei Fachunternehmerleistung abrechenbar), Maßnahmen unter 2.000 € Mindestinvestition, Gastherme ohne Hybrid-Anbindung, Öl- und Kohleheizungen, Gebäude jünger als 5 Jahre. Auch Energieausweise sind keine BAFA-Förderleistung — nur die Vor-Ort-Beratung mit iSFP.

Wie hoch ist die maximale BAFA-Förderung pro Jahr?

Die förderfähigen Kosten sind auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr begrenzt. Bei Einzelmaßnahmen mit 20 % (inkl. iSFP-Bonus) sind das maximal 12.000 € pro Wohneinheit und Jahr. Für Mehrfamilienhäuser multipliziert sich die Förderung pro Wohneinheit. Die Obergrenze kann durch mehrere Anträge über mehrere Jahre hinweg genutzt werden — clevere Eigentümer planen ihre Sanierung in 2–3 Antragsstufen.

Häufige Fragen zum Thema BAFA-Förderung 2026

Wie lange dauert ein BAFA-Antrag 2026?

Von Antragstellung bis Zuwendungsbescheid dauert es 2–8 Wochen, abhängig von der Auslastung. Nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung in der Regel binnen 4–8 Wochen.

Kann ich mehrere BAFA-Anträge gleichzeitig stellen?

Ja — jede Einzelmaßnahme kann einzeln beantragt werden. Die Obergrenze von 60.000 € förderfähigen Kosten pro Wohneinheit und Jahr gilt allerdings für die Summe aller Anträge.

Muss der iSFP vor dem Antrag vorliegen?

Ja, der iSFP muss VOR dem Antragsdatum erstellt und dem Antragsteller übergeben worden sein, damit der iSFP-Bonus anerkannt wird. Antrag ohne iSFP: 15 % Förderung. Antrag mit iSFP: 20 % Förderung.

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