Energieberater für Fenster und Haustür in Kleinkorgau. Sichern Sie sich Ihre 15 Prozent.
Wir liefern den Nachweis, ohne den das BAFA keinen Antrag annimmt. Sie liefern die Fenster.
- 4.500 € je Auftrag
- Nachweis am 3. Werktag
- 0 € für Ihren Kunden
Ihr Angebot ist gut. Es verliert trotzdem.
Der Eigentümer vergleicht die Endsumme, nicht den Randverbund.
Zu spät unterschrieben
Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen. Sonst ist die Förderung weg — endgültig.
Die Scheibe reicht nicht
Gefördert wird das ganze Element: Uw ≤ 0,95. Rahmen und Randverbund zählen mit.
Kein Nachweis ohne Listung
Ausstellen darf nur die Expertenliste des Bundes. Ihr Betrieb nicht — auch nicht mit Meisterbrief.
Vier Schritte. Ihr Aufwand: zwei Minuten.
- 01
Sie melden das Vorhaben
Angebot und Datenblatt hochladen. Zwei Minuten.
- 02
Wir stellen die Projektbeschreibung aus
U-Wert geprüft, TPB mit Kennnummer, in der Regel am 3. Werktag.
- 03
Antrag — dann Unterschrift
In dieser Reihenfolge. Sie entscheidet über die Förderung.
- 04
Nach dem Einbau: Auszahlung
Wir liefern den Projektnachweis, der Zuschuss fließt.
Dasselbe Fenster, zwei Angebote.
Ohne Förderung
- Auftragssumme
- 30.000 €
- Zuschuss
- 0 €
- Ihr Kunde zahlt
- 30.000 €
Mit Förderung
- Auftragssumme
- 30.000 €
- Zuschuss vom BAFA
- − 4.500 €
- Ihr Kunde zahlt
- 25.500 €
30.000 € ist die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für die erste Wohneinheit. Über die Förderung entscheidet der Zuwendungsgeber.
Fenster und Außentüren — sonst nichts.
- Fensterbau
- Glaserei
- Tischlerei und Schreinerei
- Metallbau
- Handel ohne eigene Montage
Fenstertausch in Kleinkorgau.
Gefördert wird nach derselben Richtlinie wie überall in Sachsen-Anhalt — 15 % der förderfähigen Ausgaben, bis 30.000 € für die erste Wohneinheit.
Ohne Anfahrt, ohne Wartezeit
Der Nachweis entsteht aus Ihren Unterlagen. Ob Ihr Betrieb in Kleinkorgau sitzt oder zwei Landkreise weiter, ändert an der Bearbeitungszeit nichts.
Bestandsgebäude in Kleinkorgau
Gefördert werden Gebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Bei Fenstern aus den Siebzigern und Achtzigern ist das praktisch immer erfüllt.
Auch in der Umgebung
Wir arbeiten bundesweit. Für Betriebe in der Nähe von Kleinkorgau:
Ein Monatspaket statt Preis je Vorgang.
500 € im Monat stehen 4.500 € Zuschuss je Vorhaben gegenüber.
Netto, Jahresvertrag, keine Mindestabnahme. Nicht genutzte Nachweise verfallen am Monatsende.
Bevor Sie fragen.
Was kostet das meinen Kunden?
Nichts. Er bekommt von uns keine Rechnung — vergütet werden wir ausschließlich von Ihnen, über Ihr Monatspaket.
Wie schnell habe ich den Nachweis?
In der Regel am dritten Werktag. Wir brauchen Ihr Angebot und das Datenblatt der Elemente, keinen Ortstermin.
Der Kunde hat schon unterschrieben.
Dann ist die Förderung verloren, auch rückwirkend. Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein — sprechen Sie die Förderung im ersten Gespräch an.
Ich handle nur, montiert wird von einem Partner.
Geht. Der Nachweis hängt am Vorhaben, nicht am Monteur. Bei der Anmeldung „Fenster- und Türenhandel“ wählen.
Binde ich mich?
Jahresvertrag, monatliche Rechnung, keine Mindestabnahme. Mit dem Absenden ist noch nichts geschlossen — erst mit Ihrer Bestätigung per E-Mail.
Machen Sie auch Dach oder Heizung?
Nein. Nur Fenster und Außentüren.
Arbeiten Sie auch mit Betrieben aus Kleinkorgau zusammen?
Ja. Wir arbeiten bundesweit und aus den Unterlagen — Kleinkorgau liegt in Sachsen-Anhalt, aber der Nachweis entsteht am Schreibtisch, nicht auf der Baustelle. Ein Ortstermin ist bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle regelmäßig nicht erforderlich.
Beim nächsten Angebot 4.500 € mitliefern.
Mit dem Absenden ist noch nichts geschlossen. Der Vertrag kommt erst mit Ihrer Bestätigung per E-Mail zustande.
- Kein Einrichtungspreis
- Erste Rechnung zum Folgemonat

Ein Mensch, kein Portal.
Die Projektbeschreibung trägt Unterschrift und Kennnummer von Andreas Hartwig, eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Sie schreiben an das Büro, das den Nachweis erstellt.
Hinweis zur fehlenden vorhabenbezogenen Unabhängigkeit
Wir arbeiten mit den ausführenden Fachunternehmen zusammen und sind gegenüber dem Antragsteller nicht vorhabenbezogen unabhängig. Bei Einzelmaßnahmen ist das zulässig. Folge: Fachplanung und Baubegleitung sind nicht nach Nr. 5.5 der Richtlinie förderfähig, und der Antragsteller wird vor Vorhabenbeginn schriftlich darüber informiert.
Keine Rechnung an den Endkunden
Der Gebäudeeigentümer zahlt uns nichts und erhält von uns keine Rechnung. Vergütet werden wir ausschließlich vom Partnerbetrieb über das gebuchte Paket.
Wir erstellen keine individuellen Sanierungsfahrpläne
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert und setzt einen unabhängig handelnden Energieberater voraus. Diese Voraussetzung erfüllen wir nicht, weil wir mit den ausführenden Fachunternehmen zusammenarbeiten — deshalb nehmen wir diese Leistung nicht in unser Angebot. Für die Förderung bedeutet das: Es gilt die Höchstgrenze des Regelfalls von 30.000 € förderfähiger Ausgaben für die erste Wohneinheit; der iSFP-Bonus und die damit verdoppelten Höchstgrenzen bleiben außer Betracht. Wünscht ein Eigentümer einen Sanierungsfahrplan, wendet er sich dafür an eine unabhängige Energieberaterin oder einen unabhängigen Energieberater.
Quellen: Richtlinie BEG EM vom 17.07.2026 sowie BAFA — Effiziente Gebäude · BAFA — Informationen für Energieberater · Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes · Gebäudeenergiegesetz (GEG). Maßgeblich ist die bei Antragstellung gültige Fassung.
4.500 € je Auftrag.
Kooperation startenUpdate: September 2026







